Braunschweig (dapd). Porsche hat sich im ersten Schadenersatzprozess wegen gescheiterter Aktiengeschäfte während des Übernahmekampfes gegen VW auf ganzer Linie durchgesetzt: Das Landgericht Braunschweig wies Schadenersatzforderungen zweier Aktienspekulanten in Millionenhöhe gegen die Stuttgarter ab. Die Kläger hatten behauptet, Porsche habe sie 2008 mit unrichtigen Pressemitteilungen zu verlustreichen Aktiengeschäften verleitet. Dagegen erklärten die Richter, die umstrittenen Porsche-Mitteilungen seien nicht „grob falsch“ gewesen. Die Kläger wollen das Urteil nicht hinnehmen. Porsche dagegen begrüßte die Entscheidung. Hintergrund des Streits ist die Übernahmeschlacht zwischen Porsche und Volkswagen im Jahr 2008: Damals hatte Porsche mit Krediten und riskanten Aktiendeals ohne Erfolg versucht, den viel größeren Konkurrenten VW zu schlucken. Dabei kam es zu großen Kursbewegungen der VW-Aktie, was Spekulanten anlockte. Einige von ihnen fuhren dabei aber hohe Verluste ein, die sie sich vor Gericht nun zurückholen wollen. Im Kern werfen die Anleger Porsche vor, das Unternehmen habe VW schon früh vollständig übernehmen wollen, diese Pläne aber öffentlich abgestritten. Erst im Herbst 2008 dann habe Porsche die wahren Pläne enthüllt und so die Anleger getäuscht. Diese Sicht wies das Gericht vollständig zurück: Die Porsche-Mitteilungen vom 3. März und 10. März 2008 seien „nicht grob falsch gewesen“, wie die Richter feststellten. Die damalige Mitteilung, „der Aufsichtsrat habe grünes Licht für die Erhöhung der Beteiligung an der Volkswagen AG auf über 50 Prozent gegeben“, sei nicht unrichtig gewesen, sondern habe der Beschlusslage der Porsche Automobil Holding S.E. entsprochen. Die weitere Mitteilung, „eine Fusion sei nicht geplant“, lasse mehrere Interpretationsmöglichkeiten zu und sei daher nicht grob falsch. Auch die Mitteilung vom 10. März mit dem Dementi der Absicht, den VW-Anteil auf 75 Prozent aufzustocken, sei zum Zeitpunkt der Mitteilung nicht falsch oder grob falsch gewesen. Zu diesem Zeitpunkt habe es keinen Beschluss von Porsche gegeben, 75 Prozent von Volkswagen zu übernehmen, sagte das Gericht. In dem einen Fall hatte die Schweizer Firma Mycapital geklagt, die hauptsächlich mit Aktien handelt. Mycapital hatte Leerverkäufe von VW-Aktien getätigt, als Porsche seine Übernahmepläne enthüllte. Beim Schließen dieser Positionen entstanden Verluste von 1,6 Millionen Euro, wie der Geschäftsführer gesagt hatte. Im anderen Fall forderte ein Privatanleger aus Berlin von der Porsche Holding SE (PSE) sowie der Maple-Bank aus Frankfurt am Main 3,1 Millionen Euro Schadenersatz für Verluste aus Aktiengeschäften. Der Kläger warf Porsche vor, nur die aus seiner Sicht falschen Informationen hätten ihn zu riskanten Geschäften verleitet. „Ohne die Mitteilung von Porsche hätte ich das nicht gemacht“, sagte der Kläger Ariel Cukierman, ein Volkswirt und erfahrener Börsenanleger, damals. Dagegen erklärte das Gericht jetzt, der Kläger sei vielmehr dem Rat von Börsenanalysten gefolgt. Seit 2005 hatte Porsche begonnen, über Kredite VW-Aktien aufzukaufen. Im März 2008 erklärte Porsche, bei VW nicht auf 75 Prozent Anteile aufstocken zu wollen. Die VW-Aktie war in dieser Zeit im Wert gestiegen. Cukiermann spekulierte von April bis September 2008 in mehreren Geschäften auf fallende Kurse der VW-Aktie, die Analysten als völlig überteuert beschrieben. Tatsächlich aber stieg der Kurs in einer Zickzacklinie immer weiter. Im Oktober 2008 enthüllte Porsche in einer weiteren Mitteilung, dass der Konzern über Aktien und Optionen schon Zugriff auf fast 75 Prozent von Volkswagen habe. Im Jahr 2009 sollten die 75 Prozent überschritten werden, kündigte Porsche damals an. Cukierman und viele andere Anleger fühlten sich von Porsche verschaukelt. Porsche wies diese Ansicht im Prozess zurück. Der Kläger habe seine Verluste bereits vor der Mitteilung vom Oktober eingefahren, erklärte das Unternehmen in der Verhandlung. Außerdem könne sich die Strategie von Porsche durchaus ändern, hieß es zur Erklärung der unterschiedlichen Mitteilungen. Die Porsche SE begrüßt die Urteile des Landgerichts Braunschweig und sieht sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. „Die Porsche SE hält die durch diverse Spekulanten behaupteten Schadensersatzansprüche für unbegründet und die in den USA anhängig gemachten Klagen für unzulässig und unbegründet“, erklärte der Konzern. Dagegen erklärte Klägeranwalt Christoph von Arnim von der Kanzlei FPS, es sei weiter davon auszugehen, „dass Porsche bereits im Februar 2008 entgegen dem Dementi der Pressemitteilung vom 10.03.2008 die Absicht hatte, VW zu übernehmen“. Es sei nicht hinnehmbar, „dass das Ausnutzen von Gesetzesschlupflöchern „praktisch folgenlos bleiben soll“, hieß es. Nach Prüfung der Urteilsbegründung würden die Kläger nun „über die weitere Vorgehensweise entscheiden“, teilte von Arnim mit. Ein weiterer Klägeranwalt hatte schon früher erklärt, er sei bereit, den Prozess auch in weiteren Instanzen zu führen. In Braunschweig sind noch drei ähnliche Schadenersatzprozesse anhängig. In diesen drei Verfahren geht es um Milliardensummen. Sie sollen erst 2013 verhandelt werden. (Aktenzeichen: 5 O 2894/11, 5 O 1110/1) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Porsche setzt sich in Schadenersatzprozess auf ganzer Linie durch
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Peer-Michael Preß
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