München (dapd). Der wegen Schmiergeldzahlungen angeklagte frühere Vorstand des Nutzfahrzeugherstellers MAN, Anton Weinmann, ist am Mittwoch vor dem Landgericht München zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Zudem muss er eine Geldauflage von 100.000 Euro an verschiedene gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Die Kammer zeigte sich davon überzeugt, dass der 56-Jährige über Jahre Beihilfe zur Bestechung im geschäftlichen Verkehr geleistet hatte. Das Urteil basiert auf einer Absprache aller Verfahrensbeteiligten, in deren Zuge Weinmann einen Teil der Vorwürfe eingeräumt hatte. Über eine Erklärung seines Anwalts Holger Matt gab Weinmann zu, indirekt Beihilfe zu Bestechungszahlungen nach Slowenien geleistet zu haben. Matt sagte, sein Mandant „hat zwar viel, aber aus heutiger Sicht nicht genug getan“, um Korruption zu unterbinden. Der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Eckert betonte: „Die Kammer hat großen Respekt vor Ihnen, dass Sie heute diese Erklärung abgegeben haben.“ In seiner Urteilbegründung sagte er zudem, dass man Weinmann lediglich Beihilfe zur Bestechung durch Unterlassung vorwerfen könne: „Vorsätzliches Handeln wirft Ihnen weder die Staatsanwaltschaft, noch die Kammer vor.“ Die Staatsanwaltschaft hatte Weinmann ursprünglich zur Last gelegt, dass er zwischen 2005 und 2007 von Schmiergeldzahlungen nach Belgien und Slowenien gewusst und diese geduldet habe. Weinmann hatte die Vorwürfe zum Prozessauftakt Mitte August jedoch zunächst pauschal zurückgewiesen. Eckert erklärte, man habe ein Geständnis von Weinmann allerdings „zu Beginn der Verhandlung nicht erwarten können“. Auch daher bewerte das Gericht die späte Erklärung als „sehr, sehr positiv“. Staatsanwalt Markus Koppenleitner hatte in seinem Plädoyer die letztlich verhängte Haftstrafe von zehn Monaten auf Bewährung wegen Beihilfe zur Bestechung gefordert. Der Anklagevertreter sagte, Weinmann habe „nichts Konkretes getan, um Korruptionszahlungen nach Slowenien zu unterbinden“. Der Verteidiger Holger Matt stellte keinen konkreten Strafantrag, betonte aber, er persönlich habe weiterhin „erhebliche Zweifel“ an der Schuld seines Mandanten. In seinem Plädoyer legte der Anwalt auch noch einmal dar, dass das Verfahren und das große öffentliche Interesse „emotional extremst belastend“ für Weinmann und seine Familie waren. Im Laufe des Verfahrens hatten mehrere Zeugen bestätigt, dass MAN über Jahre seinen Umsatz durch Bestechungszahlungen ankurbelte und diese über Scheinfirmen abwickelte. Es konnte sich allerdings niemand daran erinnern, ob er Weinmann über diese Vorgänge auch in Kenntnis gesetzt hatte. Richter Eckert betonte „das Gericht hat die Erinnerungslücken der Zeugen sehr kritisch gesehen“, und auch von Weinmann habe er den Eindruck, dieser „hätte schon noch etwas zu erzählen“. Dennoch betonte der Richter zum Ende der Verhandlung noch einmal, er habe Respekt vor Weinmanns Verhalten im Prozess. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Ex-MAN-Vorstand Weinmann zu Bewährungsstrafe verurteilt
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Peer-Michael Preß
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