Karlsruhe (dapd). Die bayerische Brauerei Neumarkter Lammsbräu darf weiterhin natürliches Mineralwasser als „Biomineralwasser“ anbieten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden. Die Verwendung der Bezeichnung „Biomineralwasser“ sei für die Verbraucher „nicht irreführend“. Der Kunde erwarte nicht, dass die Verwendung von „Bio“ bei Mineralwasser gesetzlichen Vorgaben unterliege oder staatlich überwacht werde, urteilte der BGH. Zwar habe der Gesetzgeber bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen eine gesetzliche Regelung für die Verwendung von „Bio“ getroffen. Doch dieser Umstand führe nicht dazu, dass diese Bezeichnung beim Fehlen einer gesetzlichen Regelung nicht verwendet werden dürfe. Der 1. Zivilsenat des BGH wies damit eine Unterlassungsklage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ab. Die Wettbewerbszentrale argumentierte, der Verbraucher werde irregeführt. Denn er verbinde mit „Biomineralwasser“ Qualitätsmerkmale, die für ein natürliches Mineralwasser bereits gesetzlich vorgeschrieben und daher selbstverständlich seien. Die oberpfälzische Brauerei, die sich auf die Herstellung von Bio-Bieren spezialisiert hat, bietet Mineralwasser unter der Marke „Biokristall“ an. Der Bundesgerichtshof betonte, der Kunde erwarte von einem als „Biomineralwasser“ bezeichneten Produkt, „dass es nicht nur unbehandelt und frei von Zusatzstoffen ist, sondern im Hinblick auf Rückstände und Schadstoffe deutlich unterhalb der für natürliche Mineralwässer vorgesehenen Höchstwerte liegt“. Mineralwässer, die die gesetzlichen Grenzwerte deutlich unterschritten, unterschieden sich von solchen, bei denen der Gehalt an Rückständen und Schadstoffen nahe an diesen Werten liege. Ob das von der beklagten Brauerei vertriebene Mineralwasser diese hohen Reinheitserwartungen erfüllt, habe nicht im Streit gestanden. (Aktenzeichen: I ZR 230/11) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
BGH billigt Biomineralwasser
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Peer-Michael Preß
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