Berlin/Karlsruhe (dapd). Das Bundesverfassungsgericht hat den Beitritt Deutschlands zum Rettungsschirm ESM gebilligt und damit den Euro-Kurs von Kanzlerin Angela Merkel gestärkt. Die Karlsruher Richter gaben Berlin am Mittwoch lediglich zwei Auflagen mit auf den Weg. Das Urteil wurde mit großer Erleichterung aufgenommen, denn ohne Deutschland kann der 700-Milliarden-Euro-Schirm nicht starten. CDU-Chefin Merkel sprach von einem „starken Signal“. Bundespräsident Joachim Gauck will nun zügig über die Ausfertigung der entsprechenden Gesetze entscheiden. Die Auflagen sind vergleichsweise leicht zu erfüllen und können von Deutschland nach Einschätzung vieler Experten per Umsetzungsgesetz geregelt werden, ohne dass die EU das Gesamtwerk ändern muss. Denn in dem mit Spannung erwarteten Urteil folgten die Karlsruher Richter den Gesetzen zu ESM und europäischem Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin inhaltlich weitgehend. Deutschland muss lediglich zwei sogenannte völkerrechtliche Vorbehalte umsetzen: Die deutsche Haftungsgrenze beim Rettungsschirm von 190 Milliarden Euro darf ohne Zustimmung des deutschen Vertreters in den ESM-Gremien nicht erhöht werden. Zweitens muss Deutschland sicherstellen, dass Bundestag und Bundesrat umfassend informiert werden. Ein EU-Diplomat erklärte in Brüssel, die Haftungsobergrenze sei ohnehin klar geregelt. Ob der Bundestag ausreichend informiert werde, sei alleine Sache Deutschlands. Ein Informationsverbot gebe es im ESM-Vertrag jedenfalls nicht. Merkel sprach von einem „guten Tag für Deutschland und einem guten Tag für Europa“. Die Kanzlerin war sichtlich erleichtert: Ein negatives Urteil hätte einen herben Rückschlag für ihre Politik im Kampf gegen die Finanzkrise bedeutet. Außenminister Guido Westerwelle (FDP) sprach von einer klugen Entscheidung, Bundeswirtschaftsminister und FDP-Chef Philipp Rösler von einem „wichtigen Schritt“ in Richtung mehr Euro-Stabilität. Die CSU-Landesgruppenvorsitzende Gerda Hasselfeldt erklärte, das Bundesverfassungsgericht habe den von Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat eingeschlagenen Kurs „in vollem Umfang bestätigt“. Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel wertete das Urteil als „gute Nachricht für Millionen Arbeitnehmer“. SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier meinte, das Urteil unterstütze die Politik, weil es verfassungsrechtlich Klarheit gebe. Die Grünen forderten, den ESM nun schnell in Kraft zu setzen. Die Linke zeigt sich enttäuscht, denn ihre Eilklage scheiterte. „Das ist die Geburtsstunde der Vereinigten Schulden von Europa“, sagte der Parteivorsitzende Bernd Riexinger. Karlsruhe musste über eine von Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) vertretene Massenklage von 37.000 Bürgern sowie über Anträge einer Professorengruppe, des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler und der Linken entscheiden. EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso frohlockte. „Es war auch Zeit“, sagte er vor dem Europäischen Parlament in Straßburg. „Es zeigt: Was heute noch nicht Konsens ist, wird morgen Konsens werden.“ Politiker aller wichtigen Fraktionen im EU-Parlament reagierten ähnlich. Als Parlamentspräsident Martin Schulz die Plenarsitzung unterbrach, um die Volksvertreter über die Entscheidung zu informieren, brandete lang anhaltender Applaus auf. Auch die französische Regierung begrüßte das Urteil. „Das ist eine hervorragende Nachricht für uns alle“, erklärte Europaminister Bernard Cazeneuve. Die Entscheidung ermögliche es nun, den Zeitplan für die von der EU getroffenen Entscheidungen einzuhalten. Der Präsident des Münchner Ifo-Instituts, Hans-Werner Sinn, begrüßte die klaren Vorgaben für den ESM. Ähnlich äußerte sich der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie, Hans-Peter Keitel: „Die Industrie begrüßt, dass gleichzeitig wichtige Leitplanken gesetzt wurden.“ Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt wertete das Urteil als ein starkes proeuropäisches Signal. Die deutsche Börse nahm die Entscheidung ohne Europhorie auf. Leitindex DAX und der Euro legten unmittelbar nach der Urteilsverkündung zu, beruhigten sich dann aber wieder. Die Geschichte ist allerdings noch nicht zu Ende. Das Bundesverfassungsgericht beraumt voraussichtlich im Herbst eine neue mündliche Verhandlung über die Euro-Rettung an, wie Gerichtssprecherin Judith Blohm sagte. Am Mittwoch hatte der Senat im Eilverfahren geurteilt. In der neuen Anhörung wird dann vermutlich nicht nur über die Klagen gegen den ESM-Vertrag in der Hauptsache verhandelt, sondern auch über die Rettungspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Karlsruher Urteil macht Weg für den ESM frei
Veröffentlicht von
Peer-Michael Preß
Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de Alle Beiträge von Peer-Michael Preß anzeigen