Karlsruhe (dapd). Karlsruhe lässt sich nicht von seinem Zeitplan abbringen: Das Bundesverfassungsgericht verkündet sein Urteil über die Eilanträge gegen die deutschen Gesetze zum dauerhaften Eurorettungsschirm (ESM) und zum Fiskalpakt wie geplant an diesem Mittwoch. Der Termin für das in ganz Europa mit großer Spannung erwartete Urteil bleibe trotz des neuen Eilantrags des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler bestehen, teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Gauweiler hält den am 6. September gefassten Beschluss der Europäischen Zentralbank (EZB) für mögliche unbegrenzte Ankäufe von Staatsanleihen finanzschwacher Staaten für verfassungswidrig. Die EZB habe sich ohne demokratische Ermächtigung zu einem „Hyper-Rettungsschirm“ konstituiert und damit eine völlig neue Situation für die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit des ESM-Vertrages geschaffen, argumentierte Gauweiler. „Das Bundesverfassungsgericht ist, wie der Bundestag, von dem Beschluss der EZB, Staatsanleihen in unbegrenzter Höhe aus Euro-Krisenstaaten ankaufen zu wollen, völlig überrascht, wenn nicht überfallen worden“, sagte Gauweiler der „Passauer Neuen Presse“. Er hatte beantragt, den Urteilstermin zu verschieben, falls das Gericht nicht bis Mittwoch über seinen Antrag entscheiden könne. Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin kritisierte am Dienstag das Vorgehen Gauweilers. Dieser nutze „nachvollziehbare, aber in keiner Weise realistische Inflationsängste“ aus, um „anti-europäische Stimmungsmache“ zu betreiben, sagte Trittin am Dienstag in Berlin. Außenminister Guido Westerwelle (FDP) sagte am Dienstag in Straßburg mit Blick auf das Urteil: „Unser Grundgesetz ist eine pro-europäische Verfassung. Deswegen rechne ich mit einer pro-europäischen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.“ Aus Sicht des Verfassungsgerichts hat Gauweiler mit seinem neuen Antrag „sein Begehren im einstweiligen Rechtsschutz vor dem Bundesverfassungsgericht erweitert“. Das Gericht hatte am Montagnachmittag eigens über den Antrag Gauweilers beraten und wollte die Beratung auch am Dienstag fortsetzen, wie eine Gerichtssprecherin auf dapd-Anfrage sagte. Inwieweit das Gericht sich am Mittwoch aber zum EZB-Beschluss äußern wird, blieb offen. Der Zweite Senat entscheidet jedoch über mehrere Eilanträge gegen die am 29. Juni vom Bundestag beschlossenen Zustimmungsgesetze zum ESM und zum Fiskalpakt, der den Euro-Staaten eine strengere Haushaltsdisziplin auferlegt. Zur Entscheidung stehen eine von Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) vertretene Massenklage des Vereins „Mehr Demokratie“, die von 37.000 Bürgern unterstützt wird. Die Klage gilt als größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik. Außerdem urteilt das Gericht über den ursprünglichen Eilantrag Gauweilers sowie über Anträge einer Professorengruppe um den Staatsrechtler Albrecht Schachtschneider und eine Klage der Linksfraktion im Bundestag. Die Kläger halten die von Deutschland eingegangenen Haftungsrisiken für nicht verantwortbar. Der Bundestag habe damit die Kontrolle über den Bundeshaushalt eingebüßt, argumentieren sie. Nach dem Willen der Kläger soll das Gericht Bundespräsident Joachim Gauck untersagen, die deutschen Gesetze zu unterzeichnen, bis es sein Urteil in der Hauptsache gefällt hat. Mehrere Staatsrechtler rechnen jedoch damit, dass das Gericht eine Ratifizierung der Gesetze unter bestimmten völkerrechtlichen Vorbehalten erlauben wird. Etwa der Auflage, dass Deutschland das Recht haben muss, den – eigentlich unkündbaren ESM-Vertrag – doch zu kündigen. Ein weiterer Vorbehalt könnte festlegen, dass die Obergrenze für den deutschen Kapitalanteil beim ESM ausdrücklich festgeschrieben wird und nicht ohne weiteres steigen kann. Der mit einem Stammkapital von 700 Milliarden Euro ausgestattete permanente Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) soll Euro-Krisenländer langfristig stabilisieren. Deutschland haftet dabei von allen Ländern mit dem größten Anteil, nämlich mit bis zu 190 Milliarden Euro. Davon sind 22 Milliarden Euro eingezahltes und rund 168 Milliarden Euro abrufbares Kapital. dapd (Politik/Politik)
Urteil zum Euro-Rettungsschirm wird nicht verschoben
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Peer-Michael Preß
Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de Alle Beiträge von Peer-Michael Preß anzeigen