Berlin (dapd). Kurz vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Eurorettungsschirm ESM erhält der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler Zuspruch für seinen neuen Eilantrag. Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, sagte am Montag im ARD-„Morgenmagazin“ zu dem Versuch, die Verkündung des Urteils zu verschieben: „Herr Gauweiler trifft schon einen wunden Punkt“. CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt betonte in der „Augsburger Allgemeinen“: „Ich habe große Sympathie dafür“. Gauweiler, einer der Kläger gegen den ESM, will mit seinem Eilantrag eine Verschiebung des für Mittwoch geplanten Verkündigungstermins erreichen. Er hält den vergangene Woche beschlossenen Aufkauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) für verfassungswidrig. Oppermann sagte, Gauweiler thematisiere, dass die Europäische Zentralbank (EZB) jetzt massiv Staatsanleihen aus Krisenländern aufkaufen wolle. „Darüber gibt es keine demokratische Entscheidung“, kritisierte Oppermann. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) tue so, als ob sie gegen die Vergemeinschaftung der Schulden in den Krisenländern wäre, aber über die EZB werde diese Vergemeinschaftung der Schulden „heimlich“ auf den Weg gebracht „und klammheimlich gebilligt“. Trotzdem hoffe er, dass das Bundesverfassungsgericht den permanenten Rettungsschirm ESM am Ende billige. Dagegen kritisierte Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) mit Blick auf Gauweiler im Deutschlandradio Kultur, dass sich Politiker zunehmend des Verfassungsgerichts bedienten, um ihre Minderheitenposition durchzusetzen. „Ein Zeichen von Courage wäre es, in der eigenen Partei, in der eigenen Fraktion, in der eigenen Koalition für Mehrheiten einzutreten, und zwar energisch und mit überzeugenden Argumenten, aber Herr Gauweiler ist nicht ganz so oft zu sehen und er eilt dann schnell nach Karlsruhe“, sagte Thierse. Politiker sollten das Gericht nicht für die Durchsetzung ihrer politischen Ansichten missbrauchen, mahnte der SPD-Politiker. Gutachten: ESM könnte Budgetrecht des Bundestages verletzen Unterdessen warnen Rechtsexperten des Deutschen Bundestages davor, dass der ESM das Budgetrecht des Parlaments verletzen könnte. Das geht aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes hervor, wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (Montagausgabe) berichtet. In dem Schreiben vom 5. September heiße es, eine womöglich „unmittelbare und potenziell unbestimmte Haftung“ für die Schulden anderer Staaten „verletzt so den Deutschen Bundestag in seinem Budgetrecht“. Die Juristen befürchten den Angaben zufolge, dass eine Haftungsübernahme für Entscheidungen anderer EU-Mitglieder die Legitimationsgrundlage des Staatenverbundes „überdehnen“ würde. „Keine dunklen Kräfte aus der Galaxie“ Der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Hans-Peter Keitel, kritisierte im Interview mit „Spiegel Online“ die geplanten EZB-Anleihenkäufe. „Zinssätze reflektieren den Markt und sind keine dunklen Kräfte aus der Galaxie, man kann sie beeinflussen. Und zwar durch überzeugende Finanz- und Wirtschaftspolitik, durch Anstrengungen der Krisenländer selbst“, sagte Keitel. Deswegen halte er es „grundsätzlich für keine gute Idee, wenn die EZB Anleihen kauft, um diese Zinsen zu korrigieren“. Mit Instrumentarien wie dem Rettungsschirm ESM gebe es Mittel zur Krisenbewältigung. Diese sollten wirken, einschließlich der Auflagen für die betreffenden Staaten. „Dann kann sich die EZB wieder stärker auf ihre Kernaufgaben konzentrieren“, betonte Keitel. dapd (Politik/Politik)
Oppermann: Gauweiler trifft wunden Punkt
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Peer-Michael Preß
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