Berlin (dapd). Das Bundesregierung lehnt eine steuerliche Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften mit der Ehe weiter ab. Der Forderung des Bundesrats, mit dem Jahressteuergesetz 2013 das Ehegattensplitting auch für Homo-Ehen zu ermöglichen, werde nicht nachgekommen, sagte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums am Mittwoch auf dapd-Anfrage nach der Sitzung des Bundeskabinetts. An der Auffassung der Regierung, dass zunächst ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Frage abgewartet werden soll, habe sich nichts geändert. Der Bundesrat hatte insgesamt 40 Änderungswünsche zum Jahressteuergesetz 2013 formuliert. Nach Angaben der Sprecherin wurden mit dem Kabinettsbeschluss vom Mittwoch 15 davon zugestimmt. Es handele sich vor allem um redaktionelle und technische Änderungen. Sieben Forderungen des Bundesrats seien zurückgewiesen worden. Die übrigen Wünsche der Länder würden nun ausführlich geprüft. dapd (Politik/Politik)
Kabinett lässt Steuerrecht für Homo-Ehe unverändert
Veröffentlicht von
Peer-Michael Preß
Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de Alle Beiträge von Peer-Michael Preß anzeigen