Schlecker-Insolvenzmasse reicht nicht für Tilgung aller Schulden

Schlecker-Insolvenzmasse reicht nicht für Tilgung aller Schulden Ehingen (dapd). Wegen des geringen Erfolgs bei der Vermittlung von entlassenen Mitarbeitern könnten zahlreiche Altgläubiger der insolventen Drogeriekette Schlecker leer ausgehen. Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz habe bei Gericht die drohende sogenannte Masseunzulänglichkeit angezeigt, sagte ein Sprecher der Insolvenzverwaltung am Montag. Hauptgrund sei die geringe Vermittlungsquote der rund 20.000 entlassenen Schlecker-Beschäftigten. Im Insolvenzverfahren erhalten Schlecker-Mitarbeiter den Angaben zufolge ab der Freistellung bis zur Vermittlung in ein neues Arbeitsverhältnis oder bis zur endgültigen Kündigung zwischen 60 und 66 Prozent ihres bisherigen Arbeitsentgelts von der Bundesagentur für Arbeit (BA). Diese Zahlungen mache die BA gegenüber der Insolvenzmasse geltend. Infolgedessen sei mit Verbindlichkeiten in dreistelliger Millionenhöhe zu rechnen, führte der Sprecher an. Nach Kenntnisstand des Insolvenzverwalters wurden bisher weniger als 20 Prozent der ehemaligen Schlecker-Beschäftigten in neue Anstellungsverhältnisse vermittelt. Nach dem Scheitern der Verhandlungen über eine Transfergesellschaft hatte sich Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) im März noch zuversichtlich gezeigt, die Frauen würden eine „Anschlussverwendung“ finden. Insolvenzmasse reicht nur bei Schlecker nicht Insolvenzverwalter Geiwitz sagte am Montag, Experten aus Politik und verschiedene Verfahrensbeteiligte hätten eine schnelle und erfolgreiche Vermittlung der Mehrheit der Schlecker-Beschäftigten prognostiziert. Da sich dies bis heute jedoch nicht abzeichne, sei er gezwungen, nun diesen Schritt zu gehen, sagte er. Angezeigt wurde die drohende Masseunzulänglichkeit den Angaben zufolge nur für die Anton Schlecker e.K., nicht für die weiteren Gesellschaften wie Ihr Platz GmbH + Co. KG, Schlecker XL GmbH oder Schlecker Home Shopping GmbH. Die verbliebenen Schlecker-Mitarbeiter erhielten weiter ihr Gehalt, versicherte Geiwitz. Schritt verschafft Geiwitz Vollstreckungsschutz Die Drogeriekette Schlecker hatte am 23. Januar offiziell Insolvenz beim Amtsgericht Ulm angemeldet. Die Beschäftigten wurden in zwei Tranchen entlassen, nachdem sich kein Investor hatte finden lassen. Tausende gekündigte Mitarbeiter zogen gegen ihre Entlassung vors Arbeitsgericht. Nach dem endgültigen Aus bezeichnete Geiwitz die Klagen als „K.-o.-Kriterium“ in den Verhandlungen mit potenziellen Investoren. Eine Masseunzulänglichkeit liegt dann vor, wenn die vorhandene Insolvenzmasse nicht mehr zur Deckung der sogenannten Masseschulden ausreicht, die sich aus bestehenden Verträgen ergeben. Nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter können Altmasseverbindlichkeiten nicht mehr eingeklagt werden. Betroffen ist hiervon laut Geiwitz vor allem die Bundesagentur für Arbeit. Masseschuldner werden nach Verkündung der Unzulänglichkeit nach einer Quote aus der bestehenden Insolvenzmasse bedient. Sogenannte Insolvenzschuldner wie etwa Unternehmen gehen dann in der Regel leer aus. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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