Dortmund/Karlsruhe (dapd). Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot zweier Neonazi-Kundgebungen in Dortmund bestätigt. Damit bleiben eine Demonstration am Samstag und eine Versammlung am heutigen Freitag untersagt, wie die Polizei Dortmund am Freitag mitteilte. Bereits das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und das Oberverwaltungsgericht Münster hatten die Beschwerden der Rechtsextremen gegen das Verbot des Polizeipräsidenten zurückgewiesen. Die NRW-Richter hatten argumentiert, dass der Antragsteller die Demonstrationen nicht als Privatperson, sondern in seiner Funktion als Führungsmitglied der in der vergangenen Woche vom NRW-Innenministerium verbotenen Vereinigung „Nationaler Widerstand Dortmund“ angemeldet habe. Trotz des Verbots rufen zahlreiche Organisationen für Samstag zu Gegenveranstaltungen auf. dapd (Politik/Politik)
Bundesverfassungsgericht bestätigt Verbot von Neonazi-Demos
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Peer-Michael Preß
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