Berlin (dapd). Der Verein Dignitas-Deutschland will vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das geplante Verbot kommerzieller Sterbehilfe klagen. Das Gesetz sei „verfassungswidrig, denn wenn etwas wie die Beihilfe zum Suizid grundsätzlich zulässig ist, kann man es nicht plötzlich verbieten, nur weil es gewerbsmäßig ist“, sagte der Rechtsanwalt von Dignitas-Deutschland, Dieter Graefe, der „Frankfurter Rundschau“ (Donnerstagausgabe). Die Verbotspläne, die sich im Wesentlichen gegen Dignitas Deutschland und den Verein des früheren Hamburger Senators Roger Kusch richteten, seien zudem absurd. „Es wird unterstellt, dass durch Suizidbeihilfe erhebliche Gewinne erzielt werden können. Beide Institutionen erzielen überhaupt keine Gewinne und betreiben schon deshalb keine gewerbsmäßige Sterbehilfe“, sagte Graefe. dapd (Politik/Politik)