Google soll zahlen

Google soll zahlen Berlin (dapd). Suchmaschinen wie Google sollen für die Verwendung von Verlagstexten zur Kasse gebeten werden. Das sieht ein Gesetzesentwurf zur Bezahlung von Inhalten im Internet vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch auf den Weg brachte. Das Vorhaben ist seit Monaten heftig umstritten. Kritiker fürchten eine Einschränkung der Meinungsvielfalt im Internet, und auch die Technologiebranche bangt um Investoren. Nach den Plänen sollen deutsche Verlage künftig Geld von Suchmaschinen wie Google oder Yahoo fordern können. Denn die Suchmaschinen zeigen in ihren Ergebnislisten auch Nachrichtentexte von Verlagswebseiten an. Dazu gehören meist ein Link und ein kurzer Textanriss. Neben den Suchergebnissen schaltet Google außerdem Werbung und verdient damit viel Geld. An diesen Einnahmen wollen die Verleger beteiligt werden. Kritiker wenden ein, dass ein solches Gesetz gar nicht notwendig sei. Die SPD befürchtet erhebliche „Nebenwirkungen“ bis zu einer „Einschränkung der Informationsfreiheit und anderer Grundprinzipien im Netz“. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner kritisierte, der Entwurf „schafft noch mehr Unklarheit als zuvor.“ Es sei nicht deutlich, welche Anbieter von den Regelungen betroffen sein sollen. Denn das Leistungsschutzrecht zielt nicht nur auf Suchmaschinen wie Google, sondern auch auf Anbieter „von mit Suchmaschinen vergleichbaren Diensten“, wie das federführende Bundesjustizministerium erklärt. Damit sind sogenannte Aggregatoren gemeint, also Nachrichtensammlungen, die Texte zu bestimmten Themen zusammenstellen. Damit sollen die Verlage vor „systematischen Zugriffen“ auf ihre Leistungen geschützt werden, heißt es in der Begründung des Justizministeriums. Doch die Formulierung ist Kritikern zu vage. „Sind Links nun geschützt oder nicht?“ fragt Rößner. Laut Kulturstaatsminister Bernd Neumann soll das Verlinken und Zitieren weiterhin erlaubt sein. Auch private Blogger, Unternehmen und Verbände sollen nicht bezahlen müssen. Koalitionspartner FDP zeigt sich denn auch vorsichtig optimistisch. Der Gesetzentwurf „schafft einen fairen Ausgleich“ zwischen den Interessen der Verleger und der Suchmaschinenanbieter, sagte der FDP-Bundestagsabgeordnete Stephan Thomae. Er deutete jedoch weitere Nachbesserungen an. So könnten die Verlage selber entscheiden, von welchen Anbietern sie Lizenzgebühren für die Textanrisse verlangen. Die Piraten dagegen lehnen die Pläne ebenso wie die SPD grundsätzlich ab. „Es gibt keine technische, rechtliche oder wirtschaftliche Notwendigkeit für diese Innovationsbremse“, sagte der Urheberrechtsbeauftragte der Piraten, Bruno Kramm. Ebenso sieht es Hightech-Verband Bitkom, der Internetunternehmen vertritt. Die Bundesregierung plane einen „weltweit einmaligen Alleingang“, erklärte der Verband. Die Bitkom befürchtet, dass damit internationale Investoren abgeschreckt werden. Schon wird spekuliert, Marktführer Google könnte die Webseiten von Presseverlagen gleich ganz aus dem Suchindex werfen. Google selbst will sich dazu nichts äußern. „Das ist eine Frage, die Juristen erst beantworten können, wenn der Wortlaut des Gesetzes vorliegt“, sagte Sprecher Ralf Bremer der dapd. Laut Google wird Internetnutzern mit den Gesetzesplänen das Auffinden von Inhalten schwer gemacht. „Wir hoffen, dass der Deutsche Bundestag dieses Gesetz stoppen wird“, sagte Bremer. dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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