Karlsruhe/Berlin (dapd). Ausländer, die in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erhalten haben, bekommen künftig leichter Elterngeld. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Regelungen, die diese Personengruppe unter bestimmten Umständen vom Elterngeld oder dem früheren Erziehungsgeld ausschloss, für verfassungswidrig erklärt. Die Normen seien mit sofortiger Wirkung nichtig, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Grundsatzbeschluss aus Karlsruhe. Die Bundesregierung kündigte eine umgehende Neuregelung an. Die Karlsruher Entscheidung betrifft das seit 2007 geltende Bundeselterngeldgesetz und das vorher geltende Bundeserziehungsgeldgesetz. Die darin enthaltenen Regelungen, die die Gewährung der Gelder an eine Integration der Betroffenen am Arbeitsmarkt knüpften, verstießen gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes. Zudem benachteiligten sie Frauen und verletzten damit das Verbot geschlechtsbezogener Diskriminierung, betonte der Erste Senat. Das Bundesfamilienministerium begrüßte die „klare Entscheidung“ der Verfassungsrichter. Eine neue Ausgestaltung des Gesetzes werde bereits vorbereitet, sagte Sprecher Christoph Steegmans. Die Regierung werde „äußerst kurzfristig“ die Karlsruher Entscheidung umsetzen und den Kreis derjenigen ausweiten, die Elterngeld beziehen können. In drei vorliegenden Fällen hatten Kläger aus Kamerun, dem Kosovo und dem Kongo Asyl in Deutschland beantragt. Nachdem der Asylantrag abgelehnt worden war, erhielten sie aus humanitären Gründen eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Mit der Geburt ihrer Kinder beantragten sie Erziehungsgeld, dass ihnen verweigert wurde, weil sie die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllten. Demnach müssen Ausländer mit humanitären Aufenthaltstiteln entweder erwerbstätig sein, Arbeitslosengeld I beziehen oder Elternzeit in Anspruch nehmen. Nur dann konnte Erziehungsgeld gewährt werden. Seit 2007 hat das Elterngeld das Erziehungsgeld abgelöst; die Anspruchsvoraussetzungen für Ausländer wurden aber übernommen. Das Bundessozialgericht, das die Regelungen für verfassungswidrig hielt, hatte die Verfahren dem Verfassungsgericht vorgelegt. Der Erste Senat entschied nun, dass die Vorschriften die betroffenen ausländischen Eltern unzulässig benachteiligen. Der Gesetzgeber habe mit der Gewährung von Eltern- und Erziehungsgeld ja gerade das Ziel verfolgt, dass Eltern sich der Betreuung ihrer Kinder in den ersten Lebensmonaten ohne finanzielle Not selbst widmen könnten. Dem widerspreche es, eine Erwerbstätigkeit oder „Arbeitsmarktverfügbarkeit“ in den ersten Lebensmonaten eines Kindes zu verlangen. Das Elterngeld wird nach der Geburt eines Kindes für maximal 14 Monate vom Bund gezahlt. Laut Bundesfamilienministerium sollen es Mütter und Väter damit einfacher haben, vorübergehend ganz oder auch teilweise auf eine Arbeit zu verzichten. Das Verfassungsgericht stellte nun auch fest, dass die jetzt gekippten Regelungen beim Elterngeld für Ausländer Frauen im Vergleich zu Männern benachteiligen. Denn darin werde der Anspruch auf Elterngeld von arbeitsmarktbezogenen Voraussetzungen abhängig gemacht, „die Frauen schwerer erfüllen können als Männer“. Die migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Sevim Dagdelen, begrüßte den Karlsruher Beschluss und kritisierte die Bundesregierung als „Integrationsverweigerer“. Zum wiederholten Mal kassiere das Bundesverfassungsgericht nun grundgesetzwidrige Gesetze der Bundesregierung, die Migranten betreffen – zuletzt beim Asylbewerberleistungsgesetz, nun beim Eltern- und Erziehungsgeld. Der Karlsruher Beschluss gilt ab sofort. Bereits bestandskräftig Bescheide bleiben davon unberührt. (AZ: BVerfG 1 BvL 2/10 1 BvL 3/10 1 BvL 4/10 1 BvL 3/11) dapd (Politik/Politik)
Elterngeld für Ausländer wird neu geregelt
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Peer-Michael Preß
Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de Alle Beiträge von Peer-Michael Preß anzeigen