Die Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist grundsätzlich Aufgabe der Unternehmen und Beschäftigten selbst. Nach wie vor werden die Chancen und Risiken am Arbeitsmarkt aber entscheidend von der Qualifikation bestimmt. Gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tragen das mit Abstand größte Arbeitsmarktrisiko, ihre Beteiligung an Weiterbildung ist dennoch gering.
Seit 2006 stehen zur Unterstützung der Qualifizierungsförderung von Beschäftigten im Rahmen eines speziellen Programms zusätzliche Fördermittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Verfügung. Zielgruppe des Programms sind geringqualifizierte Beschäftigte und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen. Die Förderung soll dabei eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen dar-stellen. Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden.
Dem Arbeitnehmer können die notwendigen Lehrgangskosten ganz oder teilweise erstattet werden. Bei Beschäftigten, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, tragen die Agenturen für Arbeit bis zu 75 Prozent der Lehrgangskosten. Die verbleibenden Kosten sind vom Betrieb und/ oder dem Arbeitnehmer zu tragen. Bei jüngeren Beschäftigten ist eine Förderung nur möglich, wenn der Betrieb mindestens 50 Prozent der Lehrgangskosten übernimmt. Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den zusätzlich entstehenden übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrkosten) gewährt werden.
Weitere Informationen gibt es auch online unter www.arbeitsagentur.de oder jederzeit telefonisch beim Arbeitgeber-Service der Arbeitsagenturen unter 01801 -66 44 66 (*3,9 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min.).