Berlin (dapd). Viele Anbieter von Zusatzprogrammen für Smartphones und Tablet-Computer – den sogenannten Apps – verstoßen nach Ansicht von Verbraucherschützern gegen deutsches Recht. Weil unter anderem die Vertragsbedingungen von Apples iTunes und Googles Play-Angebot zu lang seien und den Nutzer teilweise benachteiligten, hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) nach eigenen Angaben Klagen gegen die beiden US-Konzerne eingereicht. Insgesamt seien zehn Anbieter für ihre Angebote abgemahnt worden, teilte der vzbv am Montag in Berlin mit. Bisher hätten nur Microsoft und Nokia vollständig Unterlassungserklärungen abgegeben und die Mängel abgestellt. Die Verbraucherschützer hatten je 25 Klauseln in den Nutzungsbedingungen von iTunes und Google Play beanstandet. Daneben rügten sie Samsung, Microsoft und Nokia. So waren die Bedingungen für iTunes laut vzbv bei kleiner Schriftgröße insgesamt 21 Seiten lang und fast ohne Nummerierung abgefasst. Inhaltlich kritisierten die Verbraucherschützer vor allem den mangelnden Datenschutz vieler App-Stores: So würden teils persönliche Informationen von den Anbietern erfasst und verarbeitet, ohne dass der Nutzer dem zuvor zugestimmt habe. Zudem seien die Klauseln häufig unverständlich formuliert und schränkten Widerrufs-, Kündigungs- und Gewährleistungsrechte der Verbraucher ein. Daneben fehlte den Angaben zufolge in den Angeboten von Microsoft, Google und Nokia ein Impressum, so dass Nutzer keine Informationen und Kontaktdaten zu den Anbietern fanden. Die Unternehmen hätten diesen Mangel nach der Abmahnung aber behoben. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Verbraucherschützer verklagen Apple und Google für App-Stores
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Peer-Michael Preß
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