Hamburg (dapd). Im Rechtsstreit zwischen der Verbraucherorganisation Foodwatch und dem Nahrungsmittelkonzern Unilever wegen angeblicher Gesundheitsrisiken der Margarine „Becel pro.activ“ ist eine Entscheidung auf Oktober vertagt worden. Das Hamburger Landgericht will zunächst eine Erklärung des Konzerns zu Aussagen des Unilever-Produktmanagers der cholesterinsenkenden Margarine abwarten, die er im April in einer Fernsehsendung gemacht hatte. Foodwatch will mit der Klage Unilever die Verbreitung des folgenden Satzes verbieten lassen: „Aus wissenschaftlicher Sicht gibt es keinen Hinweis darauf, dass der Verzehr Pflanzensterin-angereicherter Produkte mit Nebenwirkungen in Verbindung zu bringen ist.“ Die Verbraucherorganisation sieht darin eine Verschleierung von Hinweisen auf Nebenwirkungen des Produkts. Es gebe wissenschaftliche Studien, die den Verdacht erhärteten, dass die der Margarine zugesetzten Pflanzensterine Ablagerungen in den Gefäßen verursachen und damit das Risiko auf Herzkrankheiten erhöhten, sagte ein Foodwatch-Sprecher. „Es ist ein schwieriger Fall, ein Grenzfall“, sagte die Richterin. Grundsätzlich teilte das Gericht die Auffassung des Konzerns, bei dem strittigen Satz handle es sich um eine Meinungsäußerung eines Wissenschaftlers und keine Tatsachenbehauptung. In einem „Spiegel TV“-Bericht vom 1. April 2012 hatte der Produktmanager von „Becel pro.activ“ gesagt: „Die Pflanzensterine, die im Körper verbleiben, werden ähnlich wie das Cholesterin wahrscheinlich auch in Gefäßwänden abgelagert werden.“ Foodwatch sieht in der Aussage des Managers einen Hinweis auf gesundheitsschädigende Folgen der Margarine. Der Manager wies das am Freitag zurück, er wirft der Organisation „Verunsicherung der Verbraucher“ vor. Die Richterin forderte Unilever auf, bis 31. August schriftlich zu erklären, was die Aussagen des Produktmanagers bedeuten. Die Entscheidung will das Gericht am 5. Oktober verkünden. Konzernsprecher Merlin Koene kündigte an, den Bericht von „Spiegel TV“ genau prüfen zu wollen. Er zeigte sich mit dem Verlauf des Verfahrens „zufrieden“. Unilever ist einer der weltweit größten Produzenten von Nahrungsmitteln, Kosmetik und Haushaltsprodukten. (Aktenzeichen: 324 O 64/12) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Gericht vertagt Entscheidung über Klage wegen Becel -Margarine
Veröffentlicht von
Peer-Michael Preß
Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de Alle Beiträge von Peer-Michael Preß anzeigen