Berlin (dapd). Die Textilbranche will die Ökostrom-Abgabe vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen. Dazu strengen drei Unternehmen Klagen gegen ihre Energieversorger an, wie der Gesamtverband textil+mode am Dienstag in Berlin erklärte. Das eigentliche Ziel seien aber nicht die Versorger, die zur Erhebung der Abgabe auf den Strompreis verpflichtet sind, erklärte eine Verbandssprecherin. Stattdessen wollten die klagenden Unternehmen erzwingen, dass am Ende des juristischen Feldzugs gegen die Abgabe Verfassungsrichter über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entscheiden müssen. Laut einem Gutachten im Auftrag des Verbandes verstößt die jetzige Regelung gegen das Grundgesetz. Zudem sei die EEG-Umlage gerade für die mittelständisch geprägte deutsche Textilbranche ein Wettbewerbsnachteil, sagte Hauptgeschäftsführer des Verbands, Wolf-Rüdiger Baumann. Im November werde das Landgericht Bochum über die erste Klage entscheiden. Der Verband stützt sich auf ein Gutachten des Regensburger Verfassungsrechtlers Gerrit Manssen. Demnach ist die EEG-Umlage eine unzulässige Sonderabgabe ähnlich dem einstigen Kohlepfennig. Das Bundesverfassungsgericht hatte 1994 die Verpflichtung der Stromkunden, mit dem Strompreis die deutsche Steinkohleförderung zu subventionieren, für verfassungswidrig erklärt. Die Energiewende sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und müsse daher durch steuerliche Abgaben und nicht durch eine Abgabe auf den Strompreis finanziert werden, sagte Baumann. Er fügte hinzu: „Unternehmen, die in Deutschland produzieren, verlieren durch die zusätzlichen Kosten ihre Wettbewerbsfähigkeit.“ Eine Härtefallregelung gebe es nur für besonders energieintensive Unternehmen. Dies betreffe in der Textilbranche bundesweit lediglich 13 von mehr als 1.000 Betrieben. Die EEG-Umlage von gegenwärtig 3,6 Cent pro Kilowattstunde werde mit jeder Solaranlage, jedem Windrad weiter steigen. Hinzu komme der erforderliche Netzausbau. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Textilverband will Ökostrom-Umlage kippen
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Peer-Michael Preß
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