Stuttgart (dapd). Ein wegen des Vorwurfs der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung angeklagter Mann hat zum Prozessauftakt in Stuttgart ein Geständnis abgelegt. Der 25-Jährige gab am Mittwoch vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts zu, im Jahre 2008 ein Mitglied der „Islamischen Jihad Union“ (IJU) durch drei Überweisungen mit insgesamt 624 Euro unterstützt zu haben. Ihm sei bewusst gewesen, dass damit das Geld in den militanten Kampf der Gruppierung fließen konnte, sagte der Angeklagte. Bereits vor dem ersten Verhandlungstag war es zwischen der Verteidigung und der Bundesanwaltschaft als Kläger zu einer Verständigung gekommen. Diese legt dem in der baden-württembergischen Gemeinde Klettgau an der schweizerischen Grenze wohnenden Ramazan B. in ihrer Anklageschrift zur Last, 2007 über das Internet in Kontakt mit der Vereinigung IJU gekommen zu sein, deren Ideologie geteilt und ihren Kampf finanziell unterstützt zu haben. Die ausländische „Islamische Jihad Union“ will der Bundesanwaltschaft zufolge Afghanistan von westlichem Einfluss befreien und das islamische Emirat der Taliban wiedererrichten. Angeklagter sah sich Enthauptungen im Internet an B., der seit mehreren Jahren deutscher Staatsbürger ist, führte aus, dass er sich über die Vereinigung im Internet zunächst informieren wollte. „Dann kam Sympathie dazu“, sagte der angeklagte technische Zeichner. Er habe sich Videos angesehen – darunter auch Enthauptungen – und Kontakt zu dem männlichen IJU-Mitglied gepflegt, an den er später Geld zahlte. Er habe die „Freundschaft“ genossen. Den Mann habe B. auch in der Türkei besucht. Seine erste Überweisung in Höhe von 100 Euro sei deshalb auch als eine Art Aufwandsentschädigung anzusehen, fügte er hinzu. B. sprach bei einem Teil der Überweisungen von „Opfergeld“, das er aus religiösen Gründen gezahlt habe. Auf das Angebot des IJU-Mitglieds, mit ihm nach Afghanistan zu reisen, sei er aber nicht eingegangen, sagte der 25-Jährige. Das IJU-Mitglied kümmerte sich dem Verteidiger B’s. zufolge darum, Geld für die IJU zu beschaffen und neue Mitglieder zu rekrutieren. Der Vorsitzende Richter, Claus-Friedrich Wilke, gab bekannt, dass es zu einer Verständigung zwischen Verteidigung und Bundesanwaltschaft gekommen sei. Er signalisierte, dass das Gericht das Ergebnis – den Strafantrag der Bundesanwaltschaft bei einem Geständnis auf eine Bewährungsstrafe unter zwölf Monate festzusetzen – aufgreifen wolle. Ein Urteil könnte ihm zufolge voraussichtlich am zweiten Verhandlungstag am Donnerstag (16. August) gesprochen werden. dapd (Politik/Politik)
Angeklagter gibt Zahlungen an Mitglied einer Terrorvereinigung zu
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Peer-Michael Preß
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