München (dapd). Mit der Klage von geschädigten Anlegern der insolventen Accessio AG gegen die DAB Bank beschäftigt sich nun auch der Bundesgerichtshof. Die Direktbank legte Revision gegen Urteile des Oberlandesgerichts München ein, wie eine Anwältin der Bank am Dienstag sagte. Das Oberlandesgericht München hatte die DAB Bank im Juni erstmals zu einer Schadenersatzzahlung verurteilt. Die Kunden hatten beim Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch Geld auf einem gut verzinsten Tagesgeldkonto angelegt. Das Konto wiederum wurde bei der DAB Bank geführt. Driver & Bengsch, die spätere Accessio AG, nutzte dies und verkaufte rund 48.000 Kunden zusätzlich hochriskante Wertpapiere. Im Jahr 2007 waren 314 Millionen Euro in diese Papiere investiert. Accessio ging in Insolvenz, und die Kunden blieben auf den Verlusten sitzen. Daraufhin klagten die Anleger zweieinhalb Jahre vergeblich gegen die DAB Bank. Am Dienstag wurden weitere Fälle davon vor dem Oberlandesgericht München verhandelt. Dabei beschloss das Gericht, Telefonaufzeichnungen von Beratungsgesprächen als Beweismittel zuzulassen. Diese sollen in der nächsten Sitzung am 16. Oktober vorgelegt werden. (Aktenzeichen: Oberlandesgericht München 5 U 3242/11, 5 U 3672/11, 5 U 4878/11, 5 U 4166/11) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
DAB Bank wehrt sich gegen Urteile zu Schadenersatzzahlung
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Peer-Michael Preß
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