Dresden (dapd). Für das in die finanzielle Schieflage geratene Dresdner Solarunternehmen Solarwatt ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das Amtsgericht Dresden habe ein sogenanntes Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung angeordnet, teilte Sachwalter Rainer Bähr am Mittwoch mit. Nach den Angaben will der Unternehmer Stefan Quandt den Neuanfang mit neuem Kapital in Millionenhöhe unterstützen. Allerdings soll nach den Plänen fast jede vierte der rund 440 Stellen gestrichen werden. Der Abbau von rund 100 Beschäftigten sei unvermeidbar, hieß es. Die betroffenen Mitarbeiter sollen in einer Auffanggesellschaft unterkommen. Zugleich soll die Zahl der Fertigungslinien reduziert werden. Wie es weiter hieß, werden die Gläubiger am 11. September über den Restrukturierungsplan abstimmen. Stimmen sie zu und bestätigt das Amtsgericht Dresden den Insolvenzplan, könne die Solarwatt AG als „vollständig durchsaniertes Unternehmen wieder regulär im Markt“ auftreten, sagte Bähr. Vorstandschef Detlef Neuhaus nannte die Entscheidungen unvermeidbar, um weiter am Markt bestehen zu können. Er äußerte sich zuversichtlich, das Unternehmen fortführen zu können. „Wenn wir die Sanierung jetzt wie geplant umsetzen können, steht unser Unternehmen auf einem soliden Fundament.“ Trotz schwieriger Marktbedingungen habe sich Solarwatt im ersten Halbjahr 2012 gut entwickelt. Der Gesamtabsatz liege um rund 20 Prozent über dem des Vorjahreszeitraums. Alle Kunden seien dem Unternehmen treu geblieben. Die Solarwatt AG hatte Mitte Juni Insolvenz angemeldet. Begründet wurde dies mit drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Nach der Solarwatt AG hatte Ende Juli auch die Solarwatt-Tochter Sunstrom mit 140 Beschäftigten Insolvenz angemeldet. Die 1993 gegründete Solarwatt AG ist nach eigenen Angaben einer der führenden deutschen Hersteller von Solarmodulen und Photovoltaik-Komplettpaketen. Die Firma leidet wie andere deutsche Solarunternehmen auch unter dem massiven Preisverfall durch Konkurrenz in Asien. 2011 brach der Umsatz drastisch ein. Das Schutzschirmverfahren ist eine Variante des Insolvenzverfahrens. Es wurde mit der Reform des Insolvenzrechts eingeführt. Das entsprechende Gesetz ist erst seit Anfang März in Kraft. Es soll Unternehmen bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit die Möglichkeit einräumen, binnen drei Monaten frei von Vollstreckungsmaßnahmen einen Sanierungsplan auszuarbeiten. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Bei Solarwatt soll fast jede vierte Stelle gestrichen werden
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Peer-Michael Preß
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