Berlin (dapd). Die geplante Lockerung der Sterbehilfe sorgt für heftigen Protest bei Ärzten und Patientenschützern. Einem Zeitungsbericht zufolge will das Justizministerium erreichen, dass nicht nur Angehörige, sondern auch Ärzte und Freunde dabei grundsätzlich straffrei ausgehen. Die Bundesärztekammer stellte am Dienstag in Berlin jedoch klar, dass Mediziner als Sterbehelfer nicht zur Verfügung stünden. Die Deutsche Hospiz Hilfe kritisierte, durch die Pläne werde die gewerbsmäßige Selbsttötung erst salonfähig gemacht. Union und FDP sind sich zwar darin einig, dass sie gemäß einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag die gewerbsmäßige Sterbehilfe verbieten wollen. Beide Seiten streiten aber darüber, wie weit das geplante Gesetz gehen soll. Die FDP will das Verbot auf Organisationen mit kommerziellen Interessen beschränken. Wer hingegen ohne jede Gewinnerzielungsabsicht Menschen in auswegloser Lage berät, soll straffrei ausgehen. Der Union jedoch geht das zu weit. Mögliche Ausnahmen von der Strafbarkeit müssten eng begrenzt bleiben, erklärte die rechtspolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff. „Nur soweit tatsächlich eine erhebliche emotionale Zwangslage – wie bei engen Angehörigen – besteht, ist es gerechtfertigt, von Strafe abzusehen.“ Wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ am Dienstag berichtete, soll die nicht gewerbsmäßige Teilnahme an der Sterbehilfe künftig neben Angehörigen auch für Ärzte, Pflegekräfte und Freunde der Betroffenen straffrei sein. Das gehe aus einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hervor. „In Betracht kommen etwa Lebensgefährten, langjährige Hausgenossen oder nahe Freude. Auch Ärzte oder Pflegekräfte können darunter fallen, wenn eine persönliche Beziehung entstanden ist“, zitiert die Zeitung. Eine Ministeriumssprecherin erklärte dazu auf Anfrage lediglich, ihr Haus gebe zu internen Entwürfen, die sich noch in der Abstimmung befänden, keine Stellungnahme ab. Ärztekammerpräsident Frank Ulrich Montgomery sprach von einem „Stück aus dem Tollhaus“. Erst gehe es um ein Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe, „und dann will das Justizministerium die gesetzlichen Grundlagen für Ärzte als Sterbehelfer schaffen“. Ärzte stünden dafür aber nicht zur Verfügung. Es sei ihnen verboten, Patienten auf deren Verlangen zu töten und sie dürften auch keine Hilfe zur Selbsttötung leisten. Das sei in der Muster-Berufsordnung für die Ärzte klar geregelt und finde sich so auch in den Berufsordnungen der Ärztekammern wieder. Der Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, warf Leutheusser-Schnarrenberger vor, dass es ihr nicht darum gehe, Suizide möglichst zu verhindern, „sondern Freiräume zu schaffen und die gesellschaftliche Akzeptanz des assistierten Suizids zu fördern“. Die Ministerin dürfe sich nicht länger den Argumenten zu verschließen, „dass durch das reine Verbot der gewerbsmäßigen Suizidbeihilfe der Druck auf verzweifelte, alte und kranke Menschen enorm ansteigt.“ dapd (Politik/Politik)
Sterbehilfe spaltet Schwarz-Gelb
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Peer-Michael Preß
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