Leipzig/Berlin (dapd). Im Streit um den künftigen Berliner Hauptstadtflughafen haben Gegner des Milliardenprojekts erneut eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Dienstag Klagen von Bewohnern der Gemeinden Kleinmachnow, Zeuthen und Mahlow ab. Sie wollten eine Neuauflage des Planfeststellungsverfahrens oder die Rücknahme der Baugenehmigung für den Airport in Schönefeld erzwingen. Die Flughafengesellschaft sowie die Regierungschefs von Berlin und Brandenburg, Klaus Wowereit und Matthias Platzeck (beide SPD), begrüßten den Urteilsspruch. Dagegen erwägen Bürgerinitiativen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Kläger hatten sich von den Flughafenplanern getäuscht gefühlt. Sie warfen dem Potsdamer Infrastrukturministerium und der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH vor, dass sie im Planfeststellungsverfahren wider besseres Wissen andere Flugrouten vorgesehen hatten, als bei der Genehmigung festgelegt wurden. „Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die Planungsbehörden in diesem Punkt arglistig getäuscht hätten“, erklärten dagegen die Richter. Dass sich Flugrouten zwischen Planung und Inbetriebnahme eines Flughafens ändern könnten, sei bekannt. Deshalb hätten die Kläger schon während der Planungsphase Einspruch einlegen können. Andere Kläger hätten sich nicht durch noch bestehende rechtliche Unsicherheiten von Klagen abhalten lassen. Die Richter erkannten zwar Mängel bei der Beteiligung der Öffentlichkeit im Planungsverfahren. So hätten die Planungsunterlagen auch in den Gemeinden ausgelegt gehört, die nicht unmittelbar von den geplanten Flugrouten betroffen waren. Auch wäre es wünschenswert gewesen, wenn auf die Vorläufigkeit der Planung betreffs der An- und Abflugrouten hingewiesen worden wäre. Insgesamt seien diese Mängel aber nicht so gravierend, dass eine Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses zu rechtfertigen gewesen wäre. Die Baugenehmigung sei mit dem Urteil letztinstanzlich bestätigt, sagte Flughafenchef Rainer Schwarz. „Ich bin mir sicher, dass wir trotz der aktuellen Probleme den Flughafen zum Erfolg führen werden“, sagte er. Berliner und Brandenburger erwarteten zu Recht einen leistungsfähigen Flughafen, der sie besser mit der Welt verbinden werde als die alten Airports Schönefeld und Tegel. Mit der Gerichtsentscheidung sei „Klarheit geschaffen worden“, sagte Berlins Regierender Bürgermeister Wowereit. „Es liegt im System, dass die Routen nicht im Planfeststellungsverfahren festgelegt werden, sondern natürlich erst danach“, sagte er. Die Betreiber hätten versucht, so wenige Menschen wie möglich zu belasten. „Und dies sollte jetzt akzeptiert werden“, forderte Wowereit. Brandenburgs Ministerpräsident Platzeck sprach von einem „guten Urteilsspruch“. Die Entscheidung bestätige seine Auffassung, dass „wir mit diesem Standort auf sicherem Grund stehen“, sagte er. Das Urteil belege erneut die „sachgerechte Arbeit der Planfeststellungsbehörde“. Damit könnten die Vorbereitungen für die Eröffnung des Airports in Schönefeld weitergehen. Unterdessen kündigte die Bürgerinitiative Kleinmachnow an, dass sie eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erwägt. Zwar werde zunächst das Urteil der obersten deutschen Verwaltungsrichter gründlich geprüft. Aber er sei sich sehr sicher, dass der Gang nach Karlsruhe angetreten werde, sagte der Sprecher der Bürgerinitiative, Michael Lippoldt. „Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar die Klage abgewiesen, der politische Schaden einer intransparenten Flughafenplanung ist dennoch riesig“, sagte die Grünen-Fraktionsvorsitzende im Berliner Abgeordnetenhaus, Ramona Pop. Flughafengesellschaft und Aufsichtsrat hätten versäumt, einen „fairen Interessenausgleich“ zwischen den wirtschaftlichen Interessen und denen der Anwohner herzustellen. Die Berliner Linksfraktion forderte Flughafengesellschaft und Aufsichtsrat auf, endlich die strengen Schallschutzvorgaben umzusetzen, die vom Oberverwaltungsgericht (OVG) bestätigt wurden. Alle Betroffenen müssten schnell und umfassend vor Fluglärm geschützt werden, sagte Verkehrsexperte Harald Wolf. Unterdessen sehen die Naturfreunde Berlin die Aussichten ihrer Klage vor dem OVG Berlin-Brandenburg weiterhin positiv. Während vor dem Bundesverwaltungsgericht eine „Fluglärmklage“ verhandelt worden sei, würden die Naturfreunde gegen die Missachtung von europäischem Umweltrecht klagen, sagte der stellvertretende Landesvorsitzende, Uwe Hiksch. Für die Müggelsee-Route sei keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden. Die zunächst für Anfang Juni geplante Eröffnung des Hauptstadtflughafens war im Mai wegen Problemen mit der Brandschutzanlage auf März 2013 verschoben worden. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Bundesverwaltungsgericht weist Klage von Flughafen-Anwohnern ab
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Peer-Michael Preß
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