Leipzig/Berlin (dapd). Das Planfeststellungsverfahren für den künftigen Hauptstadtflughafen muss nicht neu aufgerollt werden. Das Bundesverwaltungsgericht wies am Dienstag in Leipzig Klagen von Bewohnern der Gemeinden Kleinmachnow, Zeuthen und Mahlow ab. Die Flughafengesellschaft sowie die Regierungschefs von Berlin und Brandenburg, Klaus Wowereit und Matthias Platzeck (beide SPD), begrüßten den Urteilsspruch. Dagegen erwägen Bürgerinitiativen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Kläger hatten den Planfeststellungsbeschluss mit der Begründung kippen wollten, es seien falsche Angaben über die geplanten Flugrouten gemacht worden. Die Planungsbehörden hätten die Betroffenen nicht arglistig getäuscht, erklärten dagegen die Richter. Dass Flugrouten sich zwischen Planung und Inbetriebnahme eines Flughafens ändern könnten, sei bekannt. Die Baugenehmigung sei mit dem Urteil letztinstanzlich bestätigt, sagte Flughafenchef Rainer Schwarz. „Ich bin mir sicher, dass wir trotz der aktuellen Probleme den Flughafen zum Erfolg führen werden“, sagte er. Berliner und Brandenburger erwarteten zu Recht einen leistungsfähigen Flughafen, der sie besser mit der Welt verbinden werde als die alten Airports Schönefeld und Tegel. Mit der Gerichtsentscheidung sei „Klarheit geschaffen worden“, sagte Berlins Regierender Bürgermeister Wowereit. Es habe eine „eindeutige Entscheidung“ zu den Flugrouten gegeben. „Es liegt im System, dass die Routen nicht im Planfeststellungsverfahren festgelegt werden, sondern natürlich erst danach“, sagte er. Die Betreiber hätten den Versuch unternommen, so wenige Menschen wie möglich zu belasten. „Und dies sollte jetzt akzeptiert werden“, forderte Wowereit. Brandenburgs Ministerpräsident Platzeck sprach von einem „guten Urteilsspruch“. Die Entscheidung bestätige seine Auffassung, dass „wir mit diesem Standort auf sicherem Grund stehen“, sagte er. Das Urteil belege erneut die „sachgerechte Arbeit der Planfeststellungsbehörde“. Damit könnten die Vorbereitungen für die Eröffnung des Airports in Schönefeld weitergehen. „Ich habe mit diesem Urteil gerechnet und darauf gehofft“, fügte Platzeck hinzu. Unterdessen kündigte die Bürgerinitiative Kleinmachnow an, dass sie eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erwägt. Zwar werde zunächst das Urteil der obersten deutschen Verwaltungsrichter gründlich geprüft. Aber er sei sich sehr sicher, dass der Gang nach Karlsruhe angetreten werde, sagte der Sprecher der Bürgerinitiative, Michael Lippoldt. Die zunächst für Anfang Juni geplante Eröffnung des Hauptstadtflughafens war im Mai wegen Problemen mit der Brandschutzanlage auf März 2013 verschoben worden. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Wowereit und Platzeck begrüßen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
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Peer-Michael Preß
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