Berlin (dapd). Das vom Bundesverfassungsgericht gekippte Wahlrecht soll schnell neu geregelt werden. „Unser Angebot steht, bereits Ende August/Anfang September mit den anderen Fraktionen in die politischen Verhandlungen zum Wahlrecht einzutreten“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer (CDU), der „Rheinischen Post“. Fraktionsvize Günter Krings (CDU) kritisierte die Karlsruher Vorschriften zu Überhangmandaten. Auch FDP-Fraktionsgeschäftsführer Jörg van Essen hat hier Klärungsbedarf. Das Bundesverfassungsgericht hatte das erst vor einigen Monaten reformierte Bundeswahlgesetz am Mittwoch in zentralen Punkten für verfassungswidrig erklärt. Das Wahlrecht muss nun rasch neu gestaltet werden, damit es bei der Bundestagswahl im Herbst 2013 angewendet werden kann. Die wichtigste Veränderung betrifft die umstrittenen Überhangmandate. Bei der Bundestagswahl 2009 gab es davon 24 – alle gingen an die Union. Das Verfassungsgericht setzte nun eine „zulässige Höchstgrenze“ von 15 Überhangmandaten fest. Van Essen von Vorgabe zu Überhangmandaten überrascht Krings warf den Verfassungsrichtern vor, diese Grenze sei nicht begründet. „Die Zahl ist eine reine Setzung“, sagte er der „Welt“ und fügte hinzu: „Ich fände es schön, wenn das Gericht die Begründungsanforderungen, die es in den letzten Jahren ständig an den Gesetzgeber stellt, selbst genauso ernst nehmen würde.“ Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, van Essen, sagte, bisher habe das Gericht in seiner Rechtsprechung eine Zahl von Überhangmandaten für zulässig gehalten, die etwa fünf Prozent der Abgeordneten entspreche. „Daran haben wir uns orientiert“, sagte er im Deutschlandfunk. Nun sei das Gericht der Auffassung, dass etwa 15 Überhangmandate aus der Verfassung abzuleiten seien. „Weshalb das so ist, das werde ich noch mal nachlesen“, kündigte er an. Die Vorgabe müsse aber befolgt werden. Wie die „Frankfurter Rundschau“ unter Berufung auf Berechnungen des Göttinger Parteienforschers Stephan Klecha berichtete, gäbe es bis zu 27 Überhangmandate im Bundestag, wenn am Sonntag auf Basis des bisherigen Wahlrechts gewählt würde. Der Wissenschaftler ermittelte die Zahl auf Basis einer Emnid-Umfrage vom 22. Juli. Parteienforscher glaubt nicht an schnelle Reform Sowohl Krings als auch van Essen betonten, sie strebten einen Kompromiss zwischen Koalition und Opposition an. Ziel sei es, mit SPD und Grünen zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen, sagte Krings. Van Essen betonte, die Vorstellungen der Opposition hätten „keine Bestätigung in Karlsruhe gefunden, aber die der Koalition auch nicht“. Das Urteil sei „für alle ein unerfreuliches Ergebnis“. Nun gehe es darum, „gemeinsam Kompromisse zu suchen“. Grosse-Brömer urteilte, das Gericht habe alle Fraktionen vor eine Aufgabe gestellt, die überaus kompliziert sei, sowohl zeitlich wie inhaltlich. Auf Arbeitsebene werde das neue Gesetz sofort in Angriff genommen, versicherte er. Der Mainzer Parteienforscher Jürgen Falter rechnet jedoch mit einer langwierigen Überarbeitung des Gesetzes. „Ich sehe schwarz, dass die Entscheidung schnell umgesetzt wird, obwohl das in den Grundzügen eigentlich über ein Wochenende geschehen könnte“, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Den Parteien werde es „aus machtpolitischen Motiven“ schwerfallen, die Vorgaben aus Karlsruhe zügig umzusetzen. „Wir können uns glücklich schätzen, dass der nicht verschiebbare Termin für die Bundestagswahl 2013 eine klare zeitliche Grenze bis zur Einigung setzt“, sagte Falter. dapd (Politik/Politik)
Union will im August über Wahlrecht verhandeln
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Peer-Michael Preß
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