Berlin (dapd-kid). So geht es nicht! Das haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts am Mittwoch gesagt. Sie haben den deutschen Politikern Hausaufgaben gegeben, denn sie sind nicht damit einverstanden, wie sie die Regeln für Bundestagswahlen gemacht haben. Vor der nächsten Abstimmung muss einiges verändert werden. Der Bundestag ist das Parlament von Deutschland. 620 Politiker arbeiten zurzeit dort. Sie werden auch Bundestagsabgeordnete oder Volksvertreter genannt. Denn ihre Aufgabe ist es, die Menschen in Deutschland zu vertreten und über Dinge zu entscheiden, die für alle in unserem Land wichtig sind. Sie machen neue Gesetze. Alle vier Jahre dürfen die Menschen in Deutschland entscheiden, wen sie gern im Parlament haben wollen. So können sie mitsprechen und festlegen, was in Deutschland wie gemacht werden soll. Im nächsten Jahr steht wieder eine Wahl an. Im Herbst 2013 wird der Bundestag neu gewählt. Dann aber müssen die Regeln andere sein als jetzt. Das Wahlrecht soll verändert werden. Das haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts am Mittwoch gesagt. Sie sind nicht damit einverstanden, wie die Regeln gemacht sind. Eigentlich haben die Politiker das Wahlrecht erst vor nicht allzu langer Zeit überarbeitet. Doch an den neuen Regeln gab es Kritik. Mehrere Parteien sagten, das Wahlrecht muss noch mal geändert werden, weil sonst die Gefahr besteht, dass das Wahlergebnis gar nicht so ist, wie die Wähler es wollten. Bei der Wertung der Stimmen kann es Verzerrungen geben. Bei der Bundestagswahl müssen die Menschen zwei Kreuze machen. Sie haben zwei Stimmen. Das erste Kreuzchen geben die Wähler einem Politiker aus ihrem Ort oder ihrer Umgebung, den sie besonders gut finden. Der Politiker ist Direktkandidat seiner Partei. Wenn er genug Wählerstimmen kriegt, darf er im Bundestag arbeiten. Mit dem zweiten Kreuzchen bestimmen die Wähler, welche Parteien sie am besten finden. Je mehr Kreuzchen die Wähler einer Partei geben, desto mehr Politiker darf die Partei insgesamt in den Bundestag schicken. Ein Teil der Politiker wird also mit der Erststimme gewählt, der andere mit der Zweitstimme. Das Bundesverfassungsgericht ist gebeten worden, sich die Regeln zur Wahl des Bundestags noch mal genau anzugucken. Denn die, die das forderten, sagten: Es geht nicht fair zu. Es kann unter bestimmten Umständen zum Beispiel passieren, dass eine Partei weniger Sitze im Bundestag bekommt, wenn sie mehr Zweitstimmen erhält. Die Richter beim Bundesverfassungsgericht haben nun auch gesagt, dass das Wahlrecht so nicht bleiben kann. Es garantiert den Parteien nicht, dass sie dieselben Chancen haben. Die Politiker müssen die Regeln nun vor der nächsten Wahl überarbeiten. dapd (Politik/Politik)
Hausaufgaben für Politiker
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Peer-Michael Preß
Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de Alle Beiträge von Peer-Michael Preß anzeigen