Berlin (dapd). Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht hat Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) eine einvernehmliche Lösung angemahnt. Dies sei dringend geboten, „um auch nur den Anschein einer Begünstigung oder Benachteiligung einzelner Parteien oder Kandidaten zu vermeiden“, sagte Lammert am Mittwoch in Berlin. Zugleich räumte er ein, dass es „hinreichenden Anlass zu einer selbstkritischen Betrachtung des Verfahrens der Gesetzgebung der nun für verfassungswidrig erklärten Bestimmungen“ gebe. Das erst vor einigen Monaten reformierte Wahlrecht für Bundestagswahlen ist nach der Entscheidung der Karlsruher Richter verfassungswidrig und muss umgehend neu gestaltet werden. Lammert geht davon aus, dass das Urteil eine „intensive und wohl auch kontroverse Diskussion“ auslösen wird. Der Gesetzgeber sei verpflichtet, die beanstandeten Regelungen verfassungsgerecht zu korrigieren. dapd (Politik/Politik)