Berlin (dapd). Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nimmt das Karlsruher Urteil zum Wahlrecht „mit Respekt zur Kenntnis“. Vize-Regierungssprecher Georg Streiter fügte am Mittwoch in Berlin hinzu, das Bundesverfassungsgericht habe mit seiner Entscheidung „Klarheit“ geschaffen. Das Urteil müsse nun „sorgfältig und zügig geprüft“ werden. Das Wahlrecht liege aber „in der Hoheit des Parlaments“, fügte Streiter hinzu. Darüber müsse der Bundestag in eigener Zuständigkeit entscheiden. Das erst vor einigen Monaten reformierte Wahlrecht für Bundestagswahlen ist nach der Entscheidung der Karlsruher Richter verfassungswidrig und muss umgehend neu gestaltet werden. dapd (Politik/Politik)