Hamburg (dapd). Ein Jahr nach der Haftentlassung will der wegen versuchten Millionenbetrugs verurteilte Verlagserbe Alexander Falk dem Staat sein eingefrorenes Millionenvermögen entringen. Seit Montag verhandelt das Hamburger Landgericht darüber, ob Falk-Vermögen von mehr als 30 Millionen Euro endgültig eingezogen wird, weil es möglicherweise aus einer rechtswidrigen Tat stammt. Falks Anwälte sehen in diesem sogenannten Verfall einen Verstoß gegen europäisches Recht. Das Landgericht hatte Falk 2008 wegen versuchten Betrugs und anderer Delikte zu vier Jahren Haft verurteilt, aus der er im August 2011 entlassen wurde. Als Verwaltungsratsvorsitzender hatte der Betriebswirt im Jahr 2000 den Wert seiner Internet-Firma Ision durch Scheinrechnungen manipuliert, um einen höheren Verkaufspreis zu erzielen, wie das Gericht damals urteilte. Die englische Firma Energis Plc zahlte laut Urteil mindestens 30 Millionen Euro mehr, als es dem Marktwert entsprach. Beide Firmen brachen kurz nach dem Deal zusammen. Im Zuge der Ermittlungen damals wurden auch mehr als 30 Millionen Euro aus dem persönlichen Falk-Vermögen eingefroren, sowie zwei Millionen Euro seiner Ehefrau, die er ihr vorher überlassen hatte, und rund 50 Millionen Euro aus einer GmbH, deren Geschäftsführer Falk ist. Es folgte ein jahrelanger Prozessreigen, an dessen Ende der Bundesgerichtshof (BGH) die vierjährige Haftstrafe gegen den Hamburger durchwinkte. Über die Frage des Vermögenseinzugs verhandelt das Landgericht nun auf BGH-Anordnung neu. Im Kern geht es darum, dass ein Straftäter nach der Gesetzeslage kein aus der Tat erlangtes Vermögen behalten darf. Das aber weisen die Falk-Anwälte um den Hamburger Verteidiger Thomas Bliwier zurück. Sie sagten im Prozess, das sogenannte legale Altvermögen dürfe nicht eingezogen werden. Sie wollen den Sachverhalt vom Europäischen Gerichtshof prüfen lassen. Bei dem betrügerischen Ision-Verkauf flossen insgesamt 763 Millionen Euro an die von Falk geführte Muttergesellschaft. Davon gingen mehr als 30 Millionen an den Angeklagten persönlich. Seine Anwälte sind der Auffassung, vom Verkaufserlös müsse das vorher eingesetzte Kapital abgezogen werden. „Das werden wir zu prüfen haben“, sagte der Vorsitzende Richter Marc Tully. Außerdem will das Gericht klären, ob die damaligen Betrugsopfer noch zivilrechtliche Ansprüche an Falk haben. Die würden vorgehen. Am Montag nächster Woche soll der Rechtsanwalt der geschädigten Energis Plc aussagen. Energis versucht zurzeit in einem Zivilverfahren an Geld von Falk zu kommen, wie im Prozess bekanntwurde. Im Prozess am Montag lehnte Falk jede Aussage ab. Während der Verhandlung war er in sein Laptop und iPad vertieft. Falk hatte den gleichnamigen Stadtplan-Verlag 1995 im Alter von 26 Jahren geerbt. Er verkaufte ihn für rund 25 Millionen Euro und investierte in Internetunternehmen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Verlagserbe Falk ringt vor Gericht um Millionenvermögen
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Peer-Michael Preß
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