Luxemburg (dapd). Reisevermittler dürfen beim Internet-Verkauf von Flugtickets nicht automatisch kostenpflichtige Zusatzleistungen hinzufügen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag mit einem entsprechenden Urteil die Rechte der Kunden gestärkt. Im konkreten Fall hatte eine deutsche Verbraucherschutzvereinigung gegen den Vermittler ebookers.com geklagt. Der schließt bei Ticketbuchungen automatisch eine Reiserücktrittsversicherung in den Preis ein. Für die Kunden ist es bislang erforderlich, die Versicherung wegzuklicken (Opt-out). Im vergangenen Herbst wurde in der EU eine Richtlinie verabschiedet, die dieses Verfahren den Fluglinien untersagt. Erlaubt ist nur, dass entsprechende Leistungen angeboten, aber vom Kunden selbst angeklickt werden müssen (Opt-in). Durch das EuGH-Urteil gilt dies nun auch für die Vermittler von Flugreisen. Rechtssache C-112/11 © 2012 AP. All rights reserved (Wirtschaft/Wirtschaft)