Berlin (dapd). Auf die ab 1. August mautpflichtigen Bundesstraßen wird nicht mit besonderen Verkehrsschildern hingewiesen. Das Bundesverkehrsministerium in Berlin erklärte auf dapd-Anfrage, es würden keine Schilder aufgestellt, die auf den Beginn der Mautpflicht hinweisen. Zur Begründung verwies ein Sprecher darauf, dass der Informationspflicht mit der Veröffentlichung der neuen Abschnitte im Bundesanzeiger Genüge getan sei. Der Spediteursverband BGL kritisierte diese Einstellung. Im Unterschied zu den Autobahnen unterscheiden sich mautpflichtige und mautfreie Bundesstraßen nicht durch ihre Beschilderung voneinander. Der Übergang kann unscheinbar sein, da es unter anderem von der Streckenlänge bis zur nächsten Kreuzung abhängt, ob eine vierspurige Bundesstraße mit Maut belegt ist oder nicht. Damit müssen Lkw-Fahrer und ihre Unternehmer mit Bußgeld bis zu 400 Euro rechnen, falls sie einen der neuen Abschnitte befahren, ohne vorher die Maut dafür entrichtet zu haben, oder ohne dass sie ein automatisches Mauterfassungsgerät (On-Board-Unit, OBU) im Auto haben. Die Straßenverkehrsordnung würde eine Beschilderung erlauben: Das eigens für mautpflichtige Straßen geschaffene amtliche Verkehrszeichen 390, ein rundes, weißes Schild mit rotem Rand, zeigt einen schwarzen horizontalen Balken, darüber das Wort „MAUT“ und darunter einen Lastwagen. Vereinzelt wird es in Deutschland verwendet. Scharfe Kritik an den fehlenden Hinweisschildern kam von den Spediteuren. „Lebensfremd“ nannte Hauptgeschäftsführer Karlheinz Schmidt vom Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) die Vorstellung, dass gebietsfremde, möglicherweise ausländische Trucker vor Fahrtantritt in den Bundesanzeiger schauen, um sich zu vergewissern, auf welcher Bundesstraße sie Maut zahlen müssten. Damit werde eine „neue Wettbewerbsverzerrung“ geschaffen zwischen Fahrern, die eine OBU hätten, und den anderen, sagte Schmidt. Er bezweifelte, dass Gerichte im Streitfall der Forderung nach mehreren Hundert Euro Bußgeld wegen „Mautprellerei“ auf einem nicht gekennzeichneten Bundesstraßenabschnitt entsprechen würden. Auch der Sprecher des Auto Club Europa (ACE), Rainer Hillgärtner, nannte die Regelung „nicht verbraucherfreundlich“, auch wenn sie rechtlich in Ordnung sei. Die Lkw-Maut gilt ab 1. August nicht nur auf den meisten Bundesautobahnen, sondern auch auf 1.135 Kilometern vierspuriger Bundesstraßen. Das soll dem Bundeshaushalt zusätzliche Einnahmen in jährlich zweistelliger Millionenhöhe bringen. Umstellen müssen sich vor allem Unternehmen, die bisher nur im Nahverkehr mit mehr als zwölf Tonnen schweren Lastwagen unterwegs waren, etwa Bauunternehmen. Wie viele Fahrzeuge davon betroffen sind, ist bisher nicht bekannt. Der Mautbetreiber Toll Collect empfiehlt ihnen, die automatischen Erfassungsgeräte für die Straßengebühr einbauen zu lassen. Diesem Rat schloss sich der BGL an. (Mautbetreiber: http://www.toll-collect.de Streckenliste: http://url.dapd.de/MJnnlX Streckenkarte: http://url.dapd.de/l32mCA ) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Spediteure kritisieren fehlende Hinweise an neuen Mautstraßen
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Peer-Michael Preß
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