Schleswig (dapd). Mobilfunkanbieter dürfen von ihren Kunden keine Zusatzgebühren für nicht erfolgte Anrufe oder SMS innerhalb eines bestimmten Zeitraums verlangen. Eine entsprechende Klausel sei unwirksam, entschied das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen einen Anbieter aus Büdelsdorf geklagt. Ebenso für unwirksam erklärten die Richter eine Pfandgebühr für nicht binnen zwei Wochen nach Vertragsende zuückgeschickte, dann wirtschaftlich wertlose SIM-Karten. Beide Klauseln benachteiligten die Kunden laut Gericht in unangemessener Weise. Die Klage hatte bereits in erster Instanz Erfolg vor dem Kieler Landgericht. Dagegen legte der Anbieter Berufung ein. (Aktenzeichen: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein 2 U 12/11) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Zusatzgebühr für nicht erfolgte Telefonate unzulässig
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Peer-Michael Preß
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