Schnellerer Weg aus der Pleite

Schnellerer Weg aus der Pleite Berlin (dapd). Menschen in Finanznöten sollen schneller eine neue Chance erhalten. Die Bundesregierung regelt dazu das Verbraucherinsolvenzrecht neu. Am Mittwoch beschloss das Bundeskabinett den entsprechenden Gesetzentwurf. Damit sollen zugleich die Gläubigerrechte gestärkt werden. Derzeit können Verbrauchern nach sechs Jahren in einem privaten Insolvenzverfahren Restschulden erlassen werden, wenn sie bestimmte Auflagen erfüllen. Die Frist kann künftig auf drei Jahre halbiert werden, wenn die Schuldner innerhalb der ersten drei Jahre des Verfahrens mindestens ein Viertel der Forderungen und die Verfahrenskosten bezahlen. Eine Verkürzung von bisher sechs auf fünf Jahre ist möglich, wenn die Verfahrenskosten vollständig bezahlt werden. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte, mit der Neuregelung werde Menschen mit finanziellen Schwierigkeiten schneller als bisher eine zweite Chance eröffnet. Der Mut zur Gründung eines eigenen Unternehmens müsse gefördert werden. Bei einem Scheitern stünden Selbstständige aber oft vor einem Schuldenberg. Aber auch Verbraucher könnten leicht und oft unverschuldet in die Situation der Zahlungsunfähigkeit geraten. 2011 gab es laut Justizministerium über 100.000 Verbraucherinsolvenzverfahren und gut 20.000 Insolvenzverfahren von bis dato Selbstständigen. Die Regierung will aber auch den Gläubigern entgegenkommen. Sie sollen Anträge auf Ablehnung von Restschuldbefreiungen leichter stellen können. Auch sollen künftig außergerichtliche Einigungsversuche unterbleiben, wenn diese offensichtlich aussichtslos sind. Hierdurch will die Regierung die begrenzten Ressourcen von Schuldnerberatungsstellen schonen. Seit 1999 können Betroffene Privat- oder Verbraucherinsolvenzverfahren bei den zuständigen Amtsgerichten beantragen. Das erfolgt mit Hilfe von Anwälten oder Steuerberatern, vor allem aber über die staatlich anerkannten Schuldnerberatungen. Ziel ist es, für die Betroffenen Wege aus der Überschuldung zu finden und eine Befreiung von der Restschuld zu erreichen. Gebunden sind derartige Verfahren an pfändbares Einkommen oder Vermögen des Überschuldeten. Dem Betroffenen bleibt derzeit über sechs Jahre nur ein monatlicher Selbstbehalt. Alles darüber hinaus wird zur Begleichung der Schulden einbehalten beziehungsweise gepfändet. Erfüllt der Überschuldete alle Auflagen über den gesamten sechsjährigen Zeitraum, kann ihm die Restschuld erlassen werden. dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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