Kassel/Berlin (dapd). Nach anhaltender Kritik an der Höhe des Hartz-IV-Regelsatzes erhält die Bundesregierung nun Unterstützung vom obersten deutschen Sozialgericht. Die Kasseler Richter befanden die Berechnung der staatlichen Leistung am Donnerstag für verfassungskonform. „Die Höhe des Regelbedarfs für Alleinstehende ist nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden“, sagte Senatsvorsitzender Peter Udsching. Das Bundesarbeitsministerium äußerte sich erfreut über die Entscheidung. Mit dem Urteil wiesen Deutschlands oberste Sozialrichter zwei Klagen einer arbeitslosen Frau aus Mannheim ab. Die 54-Jährige hatte geltend zu machen versucht, dass das Existenzminimum durch die neuen Regelleistungen nicht gewährleistet sei, und deutlich mehr Geld verlangt – rund tausend statt der derzeit 374 Euro im Monat. Unter anderem seien die Kosten für Gesundheitsfürsorge, notwendige Versicherungen, Altersfürsorge, Haushaltsreparaturen und kulturelle Veranstaltungen nicht berücksichtigt worden. Die Kasseler Richter kamen jedoch zu dem Schluss, dass die Bundesregierung bei der Neufestsetzung der Leistung zum 1. Januar 2011 weder gegen das Grundrecht auf Menschenwürde noch gegen das Sozialstaatsprinzip verstoßen habe. Es bestehe daher für den Senat keinen Anlass, das Bundesverfassungsgericht um eine neuerliche Prüfung von Hartz IV zu bitten, sagte Udsching. Allerdings liegt die Frage der Verfassungswidrigkeit ohnehin bereits in Karlsruhe. Im April hatte eine Kammer des Sozialgerichts Berlin die neu festgesetzten, seit 2011 geltenden Hartz-IV-Leistungen als zu niedrig gerügt und die Verfassungsrichter um eine Entscheidung gebeten. Die Richter am Bundessozialgericht widersprachen den Berliner Richtern allerdings ausdrücklich. „Die Argumente können nicht überzeugen“, sagte Udsching. Das Bundesarbeitsministerium begrüßte das Urteil. Es sei gut, dass es nun eine Entscheidung der höchsten sozialgerichtlichen Instanz zu diesem umstrittenen Bereich gebe, sagte ein Sprecher des Ministeriums in Berlin. „Das bedeutet ein Plus an Rechtssicherheit für die Verwaltungen, aber auch für die Menschen, die auf Unterstützung der Gemeinschaft angewiesen sind“, sagte er. Kritiker hoffen auf Bundesverfassungsgericht Kritik kam dagegen von der Linken. Deren Vorsitzende Katja Kipping forderte eine Generalrevision von Hartz IV. „Das Hartz-IV-System muss durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzt werden“, sagte sie und forderte eine Erhöhung des Regelsatzes auf mindestens 500 Euro. Sie kritisierte vor allem, dass Langzeitarbeitslose nur wenig Möglichkeiten hätten, soziale und kulturelle Angebote wahrzunehmen. Ähnlich äußerte sich auch der Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Werner Hesse. „Ich kann mir nicht den Gürtel noch enger schnallen und weniger essen, um einmal ins Kino gehen zu können“, sagte Hesse der Nachrichtenagentur dapd. Das Erwerbslosen Forum Deutschland warf den Kasseler Richtern vor, einen Freibrief für „gewollte Armut bei Erwerbslosen“ zu erteilen. Der Sprecher der Initiative, Martin Behrsing, zeigte sich allerdings optimistisch, dass die verfassungsrechtlichen Bedenken des Berliner Sozialgericht beim Bundesverfassungsgericht Gehör finden würden. (Az.: B 14 AS 153/11 R und B 14 AS 189/11 R) dapd (Politik/Politik)
Bundessozialgericht hält Hartz-IV-Satz für verfassungskonform
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Peer-Michael Preß
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