Berlin (dapd). Der Deutsche Städtetag hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Bettensteuer begrüßt. Die Entscheidung, dass eine kommunale Übernachtungssteuer grundsätzlich rechtmäßig sei, bewerte der Verband positiv, sagte der Hauptgeschäftsführer Stephan Articus am Donnerstag in Berlin. Allerdings habe das Gericht auch entschieden, dass Städte Steuern nur auf private entgeltliche, nicht aber auf beruflich bedingte Übernachtungen erheben dürften, sagte Articus weiter. „Nach diesem Urteil werden in vielen Städten nun die entsprechenden Satzungen angepasst werden müssen.“ Die Einnahmen würden voraussichtlich geringer ausfallen als erwartet, sagte er. dapd (Politik/Politik)