Karlsruhe (dapd). Das Bundesverfassungsgericht will sich für seine Entscheidung über die Eilanträge gegen die deutschen Gesetze zur Euro-Rettung offenbar mehr Zeit nehmen als ursprünglich angenommen. Bisher hieß es, dass der Zweite Senat schon in „wenigen Wochen“ über den von den Klägern beantragten Erlass einer einstweiligen Anordnung entscheiden werde. In der Verhandlung am Dienstag betonte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle nun, dass eine mögliche Alternative zu einer Eilentscheidung binnen drei Wochen ein „Zwischenverfahren“ wäre. Dieses würde eine „sehr sorgfältige Prüfung“ der Rechtslage beinhalten und könne mehrere Monate dauern. Voßkuhle betonte, das Gericht wisse, dass es in dem Augenblick, wo es eine einstweilige Anordnung erlassen werde, in der Auslandspresse sofort heiße: „Euro-Rettung gestoppt!“ Über diese „Gefahr“ sei sich der Zweite Senat im Klaren, sagte der Gerichtspräsident. Die Karlsruher Richter verhandeln seit Dienstagmorgen über mehrere Eilanträge gegen die am 29. Juni vom Bundestag beschlossenen Zustimmungsgesetze zum dauerhaften Euro-Rettungsschirm (ESM) und zum Fiskalpakt, der den Euro-Staaten mehr Haushaltsdisziplin auferlegt. „Versuchung“ einer einfachen Entscheidung widerstehen Voßkuhle bezeichnete die Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren wegen der nötigen Folgenabwägung als „in mehrfacher Hinsicht nicht einfach“. Nach dem Willen der Kläger soll das Verfassungsgericht dem Bundespräsidenten vorerst untersagen, diese Gesetze zu unterzeichnen. Diese einstweilige Anordnung würde dann so lange gelten, bis das Gericht die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze in einem Hauptsacheverfahren geklärt hat. Voßkuhle sagte weiter, der Zweite Senat werde im Eilverfahren trotz der schwierigen Rechtsverfahren „der Versuchung widerstehen, sein ‚Herz über die ein oder andere Hürde zu werfen‘, sondern mit beiden Füßen auf dem Grundgesetz stehend“ über die Anträge entscheiden. In der Politik erforderten Krisen oft ungewöhnliche Maßnahmen, fügte Voßkuhle hinzu. Es sei jedoch Aufgabe des Verfassungsgerichts, „den Regeln, die wir uns gegeben haben, auch in den Situationen zur Geltung zu verhelfen, in denen es politisch nicht opportun erscheint und uns besonders viel Mühe und Kraft kostet“. Voßkuhle betonte: „Europa fordert den demokratischen Verfassungsstaat ebenso wie der demokratische Verfassungsstaat Europa fordert.“ Zur Entscheidung stehen eine von Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) vertretene Massenklage von inzwischen 23.000 Bürgern sowie Anträge einer Professorengruppe, des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler und der Linken im Bundestag. Schäuble mahnt Letztlich wird gerichtlich geprüft, ob der Bundestag mit seiner Zustimmung zu den weitreichenden Verträgen zur Euro-Rettung seine eigene haushaltspolitische Kontrolle zu stark eingebüßt und damit gegen das Grundgesetz verstoßen hat. Die Kläger halten wegen der in Rede stehenden Summen von mehreren hundert Milliarden Euro die eingegangenen Haftungsrisiken für nicht verantwortbar. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) warnte am Dienstag hingegen vor einer Verschiebung des ESM über den Juli hinaus. Dies würde weit über Deutschland „erhebliche Verunsicherung in den Märkten bedeuten“. Falls die Eilanträge der Kläger Erfolg hätten, könnte dies „zu erheblichen wirtschaftlichen Verwerfungen in der Eurozone“ führen. Fiskalpakt und ESM seien „wichtige Schritte auf dem Weg zu einer europäischen Stabilitätsunion“, sagte der Vertreter der Bundesregierung in Karlsruhe. Klägeranwalt Dietrich Murswiek hielt entgegen, das Gesetzespaket öffne „das Tor zu einer Haftungs- und Transferunion“. Rechtsprofessor Albrecht Schachtschneider ergänzte, die Souveränität der Mitgliedsstaaten werde durch die geplanten Euro-Rettungsgesetze aufgegeben. Die Politik strebe letztlich einen europäischen Bundesstaat an, für den aber in Deutschland eine Volksabstimmung nötig wäre. Das Gericht habe eine „historische Verantwortung für das recht“. Gysi zu Richtern: „Diesmal beneidet Sie niemand“ Linke-Politiker Gregor Gysi sagte, das Bundesverfassungsgericht habe bislang noch nie durch eine einstweilige Anordnung einen Bundespräsidenten verboten, ein Gesetz zu unterzeichnen. Das Gericht stehe damit vor einer neuen und erstmaligen Entscheidung. „Diesmal beneidet Sie niemand“, sagte Gysi zu den acht Richtern des Zweiten Senats. „Jeder ahnt, vor welche schwieriger Entscheidung Sie stehen.“ dapd (Politik/Politik)
Karlsruhe will für Eilentscheidung über Euro-Rettung offenbar mehr Zeit
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Peer-Michael Preß
Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de Alle Beiträge von Peer-Michael Preß anzeigen