Berlin (dapd). Der Verfassungsschutz soll künftig darüber entscheiden können, ob ein Verein steuerrechtlich als gemeinnützig eingestuft wird oder nicht. Diese Regelung im Entwurf zum Jahressteuergesetz 2013 stieß am Freitag auf Kritik der Linken. Der Gesetzentwurf, der dapd vorliegt, sieht vor, dass ein Verein keine Steuervergünstigungen wegen Gemeinnützigkeit bekommen soll, wenn er in einem Verfassungsschutzbericht des Bundes oder der Länder aufgeführt wird. Bisher können die Finanzämter entscheiden, dass auch ein im Verfassungsschutzbericht erwähnter Verein gemeinnützig ist. Diese Möglichkeit soll wegfallen. Stattdessen müsste ein Verein gegen die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht klagen, um Steuervergünstigungen zu bekommen. Die Linke-Obfrau im NSU-Untersuchungsausschuss, Petra Pau, reagierte empört. „Spätestens das Totalversagen der Sicherheitsbehörden in der NSU-Nazi-Mordserie belegt, dass der Verfassungsschutz völlig ungeeignet ist, Gütesiegel über andere abzugeben“, sagte die Bundestagsvizepräsidentin. „Dennoch will die Bundesregierung regeln, dass ein Negativeintrag durch ein Amt für Verfassungsschutz automatisch zum Entzug der steuerlichen ‚Gemeinnützigkeit‘ führt.“ Pau warnte vor unangemessenen Einstufungen von Vereinen durch die Verfassungsschützer: „Es droht Übles nach dem Motto: ‚Bei Nazis blind, gegen Antifa geschwind‘.“ Auch in der Regierungskoalition stößt die neue Regelung auf Skepsis. „Die alte Regelung hat sich bewährt. Es gibt im Moment keinen Handlungsbedarf“, sagte der FDP-Obmann im Finanzausschuss, Daniel Volk, der Nachrichtenagentur dapd in Berlin. Allerdings sei beim Verfassungsschutz derzeit „die Prüfung der Gemeinnützigkeit lediglich das geringste Problem“. dapd (Politik/Politik)
Verfassungsschutz soll über Gemeinnützigkeit entscheiden
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Peer-Michael Preß
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