Leipzig/Oldenburg (dapd). Im Rechtsstreit um Lärmschutz an der ausgebauten Bahnstrecke Oldenburg-Wilhelmshaven ist vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Vergleich mit einigen Klägern erzielt worden. Die kommunalen Kläger aus Oldenburg nahmen ein Vergleichsangebot der Deutschen Bahn an, wie der Sprecher der Stadt Oldenburg, Andreas van Hooven, am Donnerstag auf dapd-Anfrage sagte. Eine Entscheidung von privaten Klägern, die nicht in Leipzig erschienen waren, stand zunächst weiter aus. Der Vergleich mit Stadtverwaltung, Sozialstiftung und Wohnbaugesellschaft GSG aus Oldenburg sieht vor, dass die Bahn 1.500 betroffene Häuser im Stadtgebiet bis Ende des Jahres 2013 zunächst mit Lärmschutzmaßnahmen wie Schallschutzfenstern ausstattet und dafür sechs Millionen Euro bereitstellt. Später sollen aktive Lärmschutzmaßnahmen, etwa Schallschutzwände, folgen. Der Vergleich könne bis 6. August widerrufen werden, teilte das Gericht mit. Die Bahn habe auch den Klägern, die dem Vergleich bislang nicht zugestimmt haben, eine Lärmsanierung durch passiven Lärmschutz zugesichert. Wenn sie bis 6. August zustimmen, werde das Unternehmen zudem deren Gerichtskosten übernehmen, kündigte die Bahn an. Die privaten Kläger hatten zuletzt Tempolimits, Nachtfahrverbote und zinslose Lärmschutz-Kredite für alle Anwohner entlang der Bahnstrecke gefordert. Der Ausbau der Bahnstrecke dient vor allem dem neuen Tiefwasserhafen JadeWeserPort, der Ende September in Wilhelmshaven eröffnet werden soll. Bis zu 80 Güterzüge sollen künftig täglich durch das Oldenburger Stadtgebiet rollen, um Güter zum Hafen oder ins Binnenland zu transportieren. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Gerichtstermin um Lärmschutzklage endet mit Vergleich
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Peer-Michael Preß
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