Richter gibt Duogynon-Schadenersatzklage wenig Chancen

Richter gibt Duogynon-Schadenersatzklage wenig Chancen Berlin (dapd). Behinderte mit Schädigungen durch das Hormonpräparat Duogynon können sich vorerst wenig Hoffnung auf Zahlungen des Herstellers machen. Im ersten Duogynon-Schadenersatzprozess gegen die Bayer Pharma AG ging das Berliner Landgericht am Donnerstag von einer Verjährung der Ansprüche aus. „Nach meiner vorläufigen Meinung nach Aktenlage ist der Anspruch verjährt“, sagte Zivilrichter Holger Matthiessen. Gegen die Firma, die Nachfolger des Duogynon-Herstellers Schering ist, hatte ein 1976 mit schweren Behinderungen geborener Lehrer geklagt. Das Gericht will am Nachmittag (gegen 16.00 Uhr) eine Entscheidung in dem Rechtsstreit verkünden. Die Mutter des Klägers hatte 1975 das auch als Schwangerschaftstest verwendete Duogynon genommen. Der heute 36-Jährige, der als Sprecher eines Zusammenschlusses von Duogynonopfern fungiert, kam mit Missbildungen der Blase und des Harnleiters zur Welt. Er fordert Schadenersatz und mindestens 50.000 Euro Schmerzensgeld. Wenn das Urteil wie angedeutet ausfalle, werde man in die nächste Instanz gehen, sagte sein Anwalt Jörg Heynemann. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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