Berlin (dapd). Entlastung für den Verfassungsschutz: Der Inlandsgeheimdienst hat keinen Mitwisser oder Beschuldigten der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund als V-Mann angeworben oder geführt. Das bestätigte am Mittwoch der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy, in Berlin. Nach den Angaben des SPD-Politikers ist dies das Ergebnis einer ersten Prüfung von insgesamt 45 Aktenordnern zur sogenannten Operation „Rennsteig“, die der Verfassungsschutz den Mitgliedern des Ausschusses zur Verfügung gestellt hatte. Darunter waren auch Akten, die von einem Referatsleiter des Bundesamtes geschreddert worden waren, teilweise aber rekonstruiert werden konnten. Die Terrororganisation NSU war im November vergangenen Jahres aufgeflogen. Die Gruppe lebte mehr als ein Jahrzehnt unentdeckt von den Sicherheitsbehörden im Untergrund und ermordete bundesweit zehn Menschen. Der Bundesverfassungsschutz habe insgesamt acht V-Leute im NSU-nahen Thüringer Heimatschutz (THS) geführt, sagte Edathy weiter. Zu jedem Informanten habe es eine Akte gegeben. Allerdings hätten die Parlamentarier nur eine einzige Akte „dem Anschein nach vollständig“ erhalten vorgefunden. Die anderen sieben Unterlagensammlungen seien der Vernichtungsaktion im Verfassungsschutz nach Auffliegen der Terrorzelle zum Opfer gefallen und nur rekonstruiert vorgelegt worden. Der Obmann der CDU/CSU, Clemens Binnninger, nannte das Offenlegen der Akten durch den Verfassungsschutz ein Novum in der deutschen Sicherheitspolitik. Er kritisierte jedoch, dass sich die Behörde mit dem Vorlegen der Unterlagen so lange Zeit gelassen habe. SPD-Obfrau Eva Högl betonte, dass es sehr wichtig gewesen sei, die Akten zu sehen, um Verschwörungstheorien den Boden zu entziehen. Sie kündigte zudem an, dass der Untersuchungsausschuss noch mal die Akten einsehen müsse. Auch der Obmann der FDP, Hartfrid Wolff, sagte, dass er nochmals in die Akten Einsicht nehmen müsse. „Bisher habe ich noch kein vernünftiges Gesamtbild, ich brauche weitere Informationen.“ Er hoffe, diese bei der für Donnerstag anberaumten Vernehmung des scheidenden Verfassungsschutzpräsidenten Heinz Fromm zu bekommen. Die Linke-Obfrau Petra Pau unterstrich, dass mit der Aktion „keine Rede von einer Transparenzoffensive“ des Verfassungsschutzes sein könne. Es blieben weitere Fragen. So müsse etwa festgestellt werden, ob tatsächlich bestimmte Quellen gar nicht in den Akten geführt worden seien. Grünen-Obmann Wolfgang Wieland betonte, dass das Schreddern durch die Rekonstruktion der Akten nicht „geheilt“ worden sei. Die Unterlagen seien immer noch unvollständig gewesen. Der für die Schredderaktion verantwortliche Referatsleiter des Verfassungsschutzes müsse bei seiner für Donnerstagmorgen geplanten Vernehmung vor allem die Motivation für sein Verhalten erklären. Hinterbliebene der NSU-Opfer zeigten den Bundesverfassungsschutz wegen der Schredderaktion unterdessen an. Es sei am Mittwoch eine Strafanzeige wegen Urkundenunterdrückung eingegangen, sagte ein Sprecher der Karlsruher Bundesanwaltschaft auf dapd-Anfrage. Erreicht werden solle unter anderem ein Durchsuchungsbeschluss für die Räume des Bundesverfassungsschutzes. Zudem stehen dem Inlandsgeheimdienst grundlegende Veränderungen bevor. Der Ruf nach Reformen kam am Mittwoch aus allen Parteien. Während Linkspartei, Grünen-Chefin Claudia Roth und die Türkische Gemeinde gar über eine Abschaffung des Verfassungsschutzes nachdenken, sehen Koalitionspolitiker die Verantwortung vor allem bei den Ländern. Auch in Bayern wird sich derweilen nun ein Untersuchungsausschuss mit den Ermittlungspannen befassen. Das Gremium wurde am Mittwochabend vom Landtag eingesetzt. Es ist damit der vierte parlamentarische Ausschuss, der den Fall untersucht. dapd (Politik/Politik)
Edathy ist sicher: Verfassungsschutz führte keine NSU-Terroristen als V-Leute
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Peer-Michael Preß
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