Berlin (dapd). Fluggäste sollen bei Streitigkeiten mit Fluggesellschaften künftig eine Schlichtungsstelle um Hilfe bitten können. Den zugehörigen Gesetzentwurf brachte das Bundeskabinett am Mittwoch auf den Weg. Details stießen auf Kritik bei Opposition und Verbraucherverbänden. Auch die bayerische Justiz- und Verbraucherministerin Beate Merk bemängelte fehlende Klarheit für die Verbraucher. „Guter Verbraucherschutz sieht anders aus.“ Bei den erwarteten Fällen geht es im wesentlichen um Ärger über Flugausfälle, Überbuchungen, Verspätungen oder Gepäckprobleme. Die Kunden können die Schlichtungsstelle erst anrufen, wenn sie mit einer Beschwerde direkt bei der Fluggesellschaft keinen Erfolg hatten. Die Stelle sollen die Unternehmen auf freiwilliger Basis einrichten. Dazu kommt eine behördliche Schlichtungsmöglichkeit für Konflikte mit Unternehmen, die sich an der privaten Einrichtung nicht beteiligen. Die Kosten für die Fluggesellschaften werden mit jährlich etwa 1,2 Millionen Euro veranschlagt, die der behördlichen Schlichtung mit rund 377.000 Euro. Die Bundesregierung rechnet mit rund 6.500 Eingaben jährlich, von denen 20 Prozent auf die behördliche Schlichtung entfallen. Merk, die auch stellvertretende CSU-Vorsitzende ist, nannte die entstehende Lage „für den Fluggast unübersichtlich“. Die Freiwilligkeit führe auch dazu, dass für jedes Flugunternehmen eine andere Schlichtungsstelle zuständig ist. Der Fluggast „muss erst einmal herausfinden, an welche Stelle er sich wenden kann“, erklärte sie. Auch Kritiker aus den Reihen der Grünen monieren an dem Gesetzentwurf, dass den Unternehmen Freiwilligkeit zugestanden wurde. Außerdem seien Pauschalreisende teilweise und Personen ausgeschlossen, deren Reisen von Unternehmen oder Behörden gebucht wurden. Außerdem erinnerten sie an die Koalitionsvereinbarung, in der von einer gemeinsamen Schlichtungsstelle für alle Verkehrsträger die Rede ist. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte, die Freiwilligkeit lasse erwarten, dass die Schlichtung ein Erfolgsmodell werde. Eine gesetzlich verordnete Schlichtung „wäre zum Scheitern verurteilt gewesen, weil niemand gesetzlich gezwungen werden kann, Schlichtungsvorschläge zu akzeptieren“. Der verbraucherschutzpolitische Sprecher ihrer Fraktion, Erik Schweikert, nannte die künftige Schlichtungsstelle einen „Meilenstein für den Verbraucher“. Endlich bekämen Fluggäste eine Anlaufstelle, die ihnen außergerichtlich helfe. Die Fluggesellschaften würden so stärker angehalten, ihr Beschwerdemanagement zu verbessern. Ansprüche von weniger als zehn Euro regelt die Schlichtungsstelle nicht. Bei Forderungen von mehr als 5.000 Euro oder wegen Personenschäden soll in der Regel weiterhin der Weg zum Gericht eingeschlagen werden. Über die Schlichtungsstelle hinaus haben Bürger wie bisher die Möglichkeit, den Verdacht auf ordnungsrechtliche Verstöße beim Luftfahrt-Bundesamt anzuzeigen. Der Bundestag muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen. (Gesetzentwurf: http://url.dapd.de/TTSz9G ) dapd (Politik/Politik)
Fluggäste können bald einen Schlichter einschalten
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Peer-Michael Preß
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