München (dapd). Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will die Rechte lediger Väter stärken. Laut dem Gesetzentwurf, der am Mittwoch im Kabinett beraten werde, sollten ledige Väter deutlich leichter als bislang das gemeinsame Sorgerecht beantragen können, berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ (Mittwochausgabe) vorab. Grundsätzlich bleibe es dabei, dass unverheiratete Mütter nach der Geburt zunächst das alleinige Sorgerecht haben, schrieb das Blatt. Ledige Väter könnten aber jederzeit beim Familiengericht die Mitsorge beantragen. Äußere sich die Mutter nicht zu dem Antrag, könne das gemeinsame Sorgerecht in einem vereinfachten Verfahren rasch gewährt werden. Bei einem Widerspruch müsse das Familiengericht prüfen, ob das Kindeswohl tatsächlich gefährdet ist. Bisher ist eine gemeinsame Sorge nur mit Zustimmung der Mutter möglich. dapd (Politik/Politik)