Passau/Berlin (dapd). Bei Streitigkeiten über Schadensersatz oder andere Forderungen können Flugpassagiere bald eine Schlichtungsstelle anrufen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will den entsprechenden Gesetzentwurf am Mittwoch im Kabinett vorlegen, wie sie in der „Passauer Neuen Presse“ ankündigte. Sie entspricht damit sowohl einem Anliegen der Verbraucherschützer, geht aber auch auf Forderungen der Branche ein, die vor allem auf Freiwilligkeit gepocht haben. „Die neue Regelung ermöglicht es den Verbrauchern, ihre Schadenersatzansprüche einfach, unbürokratisch und vor allem kostengünstig bei der Schlichtungsstelle anzubringen“, zitierte das Blatt die FDP-Politikerin. Vor der Anrufung muss der Fluggast allerdings bei der Fluggesellschaft selbst erfolglos versucht haben, seine Forderung durchzusetzen. Die Schlichtungsstelle versucht dann gemeinsam mit den Beteiligten eine Einigung. „Der Streit wird dadurch meist schnell, unkompliziert und im Allgemeinen auch kostenlos beigelegt“, versprach Leutheusser-Schnarrenberger. Ausgeschlossen von der Möglichkeit, die Schlichtungsstelle in Anspruch zu nehmen, sind Pauschalreisende, die sich an den Reiseveranstalter wenden müssen, und Reisende, deren Beförderungsvertrag von Unternehmen oder Behörden geschlossen wurde. Die Kosten der Schlichtungsstelle für die Branche werden auf jährlich rund 1,2 Millionen Euro geschätzt. Die Grünen im Bundestag kritisierten den Gesetzentwurf und warfen der Justizministerin vor, damit werde der Koalitionsvertrag gebrochen. Dieser sehe eine gemeinsame Schlichtungsstelle für alle Verkehrsträger vor. Dagegen hatten sich die Fluggesellschaften in der Tat stets gewehrt. dapd (Politik/Politik)
Fluggäste bekommen bald eine Schlichtungsstelle
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Peer-Michael Preß
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