Schlecker-Insolvenzverwalter geht in Berufung

Schlecker-Insolvenzverwalter geht in Berufung Ehingen (dapd). Der Insolvenzverwalter der Drogeriekette Schlecker, Arndt Geiwitz, geht nach der erfolgreichen Klage einer entlassenen Mitarbeiterin gegen ihre Kündigung in Berufung. Weder die Insolvenzverwaltung noch der Betriebsrat könnten eine grobe Fehlerhaftigkeit erkennen, „wenn man eine alleinerziehende Mutter von zwei Kindern weiter beschäftigt und dafür eine etwas ältere, ledige Mitarbeiterin ohne Kinder entlässt“, sagte ein Sprecher von Geiwitz am Freitag. Damit trat der Insolvenzverwalter einem am Donnerstag bekanntgewordenen Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn entgegen. Dieses hatte die Kündigung einer ehemaligen Filialleiterin für unwirksam erklärt. Dem Gericht zufolge war die Sozialauswahl grob fehlerhaft. Der Insolvenzverwalter als Beklagter habe keine vollständige Auskunft über seine subjektiven Erwägungen zur Sozialauswahl gegeben. Zudem habe die Klägerin eine vergleichbare Arbeitnehmerin genannt, die bei Zugrundelegung des von Geiwitz behaupteten Punkteschemas weit weniger Sozialpunkte aufweise als sie. Bei einer Sozialauswahl fließen verschiedene Punkte wie das Alter, die Anzahl der Kinder oder die Betriebszugehörigkeit mit ein. Dem Sprecher zufolge bezog sich die Klägerin auf ein Punkteschema, das so nicht mit dem Betriebsrat vereinbart war und auch nicht angewendet wurde. Zudem habe nicht Geiwitz allein die Sozialauswahl getroffen, sondern vielmehr in Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern im Betriebsrat und der Personalabteilung von Schlecker. Andere Gerichte wiesen Kündigungsschutzklagen ab Weitere Klagen gegen Entlassungen seien vor anderen Gerichten bereits abgewiesen worden. Wie viele es waren, konnte der Sprecher nicht sagen. Die erste erfolgreiche Klage einer Mitarbeiterin zeigt nach Angaben von Geiwitz auch einen Grund für die erfolglose Investorensuche für die Drogeriekette. „Der Anspruch der Frau auf einen Arbeitsplatz geht auf einen Investor über“, sagte Geiwitz der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Freitagausgabe). Aus diesem Grund seien auch Teilverkäufe gescheitert. „Wenn jemand zum Beispiel 50 Filialen übernähme, könnten sich die bisherigen Schlecker-Mitarbeiter in diese Betriebsstätten einklagen oder es jedenfalls versuchen“, sagte Geiwitz dem Blatt. Das Risiko aus bundesweit mehr als 4.500 Kündigungsschutzklagen gilt als ein Grund für die gescheiterte Rettung von Schlecker. Geiwitz nannte in einem Interview mit der „Stuttgarter Zeitung“ aber auch die Verteidigung des Flächentarifs bei Schlecker durch die Gewerkschaft ver.di als Hindernis. Das sei eine der „Giftpillen“ im Sanierungsprozess gewesen. ver.di: Aus Schlecker-Frauen keine Täter machen Dagegen wehrte sich ver.di am Freitag vehement. „Es ist nicht hinnehmbar, dass aus den Hauptbetroffenen der Insolvenz – den Schlecker-Frauen – jetzt Täter gemacht werden sollen, obwohl der wirtschaftliche Niedergang und das Aus eindeutig die Folge unternehmerischer Fehlleistungen der Familie Schlecker sind“, sagte das Bundesvorstandsmitglied für den Handel, Stefanie Nutzenberger. Ihrer Meinung nach treffen Vorwürfe, ver.di habe tarifliche Standards zu entschieden verteidigt, direkt die Beschäftigten. Nötig sei jetzt die Klärung der Frage, aus welchen Gründen die Investorensuche letztlich gescheitert ist und warum Teilverkäufe in nennenswertem Umfang nicht zustande gekommen sind. Hier sei der Insolvenzverwalter insbesondere den Beschäftigten gegenüber in der Pflicht. In einer ersten Kündigungswelle im März waren 10.000 Beschäftigte, vornehmlich Frauen, entlassen worden. Mit dem endgültigen Aus der Drogeriekette werden auch die restlichen über 13.000 Mitarbeiter voraussichtlich im Juli ihre Kündigung erhalten. Die verbliebenen 2.800 Schlecker-Filialen schlossen am Mittwoch endgültig. Auch das Aus für die Tochtergesellschaft Schlecker XL, die mit größeren Filialen und einem breiteren Produktsortiment antrat, wurde am Donnerstag besiegelt. Für eine Fortführung gebe es „keine wirtschaftlich vertretbare Perspektive“, teilte Insolvenzverwalter Werner Schneider mit. Damit werden weitere 1.100 Beschäftigte gekündigt. Für Ihr Platz mit rund 3.900 Beschäftigten würden die Gespräche mit einem Investor dagegen am Montag fortgesetzt. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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