Frankfurt/Main (dapd). Der Insolvenzverwalter der Drogeriekette Schlecker, Arndt Geiwitz, will nach der erfolgreichen Klage einer entlassenen Mitarbeiterin gegen ihre Kündigung in Berufung gehen. Weder die Insolvenzverwaltung noch der Betriebsrat könnten eine grobe Fehlerhaftigkeit erkennen, „wenn man eine alleinerziehende Mutter von zwei Kindern weiterbeschäftigt und dafür eine etwas ältere, ledige Mitarbeiterin ohne Kinder entlässt“, sagte ein Sprecher von Geiwitz am Freitag. Damit trat der Insolvenzverwalter einem am Donnerstag bekanntgewordenen Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn entgegen. Das hatte die Kündigung einer ehemaligen Filialleiterin für unwirksam erklärt. Dem Gericht zufolge war die Sozialauswahl grob fehlerhaft. Der Insolvenzverwalter als Beklagter habe keine vollständige Auskunft über seine subjektiven Erwägungen zur Sozialauswahl gegeben. Zudem habe die Klägerin eine vergleichbare Arbeitnehmerin genannt, die bei Zugrundelegung des von Geiwitz behaupteten Punkteschemas weit weniger Sozialpunkte aufweise als sie. Bei einer Sozialauswahl fließen verschiedene Punkte wie das Alter, die Anzahl der Kinder oder die Betriebszugehörigkeit mit ein. Dem Sprecher zufolge bezog sich die Klägerin auf ein Punkteschema, das so nicht mit dem Betriebsrat vereinbart war und auch nicht angewendet wurde. Zudem habe nicht Geiwitz allein die Sozialauswahl getroffen, sondern vielmehr in Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern im Betriebsrat und der Personalabteilung von Schlecker. Weitere Klagen gegen Entlassungen seien vor anderen Gerichten bereits abgewiesen worden. Wie viele es waren, konnte der Sprecher nicht sagen. Die erste erfolgreiche Klage einer Mitarbeiterin zeigt nach Angaben von Geiwitz auch einen Grund für die erfolglose Investorensuche für die Drogeriekette. „Der Anspruch der Frau auf einen Arbeitsplatz geht auf einen Investor über“, sagte Geiwitz der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Freitagausgabe). Aus diesem Grund seien auch Teilverkäufe gescheitert. „Wenn jemand zum Beispiel 50 Filialen übernähme, könnten sich die bisherigen Schlecker-Mitarbeiter in diese Betriebsstätten einklagen oder es jedenfalls versuchen“, sagte Geiwitz dem Blatt. Das Risiko aus bundesweit mehr als 4.500 Kündigungsschutzklagen gilt als ein Grund für die gescheiterte Rettung von Schlecker. Die verbliebenen 2.800 Schlecker-Filialen schlossen am Mittwoch endgültig. In einer ersten Kündigungswelle im März waren 10.000 Beschäftigte, vornehmlich Frauen, entlassen worden. Mit dem endgültigen Aus der Drogeriekette werden auch die restlichen über 13.000 Mitarbeiter voraussichtlich im Juli ihre Kündigung erhalten. Auch das Aus für die Tochtergesellschaft Schlecker XL, die mit größeren Filialen und einem breiteren Produktsortiment antrat, wurde am Donnerstag besiegelt. Für eine Fortführung gebe es „keine wirtschaftlich vertretbare Perspektive“, teilte Insolvenzverwalter Werner Schneider mit. Damit werden weitere 1.100 Beschäftigte gekündigt. Für Ihr Platz mit rund 3.900 Beschäftigten würden die Gespräche mit einem Investor dagegen am Montag fortgesetzt. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Schlecker-Insolvenzverwalter will in Berufung gehen
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Peer-Michael Preß
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