Berlin (dapd). Nach einer monatelangen Hängepartie hat das Gesetz zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid die letzte parlamentarische Hürde genommen. Der Bundesrat stimmte am Freitag einem Kompromiss des Vermittlungsausschusses zum sogenannten CCS-Gesetz zu. Bereits am Donnerstag hatte der Bundestag grünes Licht gegeben. CCS steht für „Carbon Capture and Storage“, zu deutsch „Kohlendioxid-Abscheidung und -Lagerung“. Sachsens Staatskanzleichef Johannes Beermann (CDU) verwies zuvor auf die Bedeutung der Technologie für die Energiewende. Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit ließen sich nur dann unter einen Hut bringen, wenn der Energiemix einen bestimmten Anteil von fossilen Energieträgern beinhalte, sagte der zuständige Berichterstatter am Freitag im Bundesrat. Hierbei sei der Klimaschutz jedoch zu beachten. Deshalb sei die CCS-Technologie so wichtig. Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) bekräftigte dagegen noch einmal die Ablehnung ihres Landes. Der Kompromiss umfasst eine Mengenbegrenzung, wonach pro Jahr und Speicher nicht mehr als 1,3 Millionen Tonnen CO2 eingelagert werden dürfen. Bundesweit dürfen es nicht mehr als vier Millionen Tonnen sein. Die Bundesländer behalten zwar ein Vetorecht gegen die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid in bestimmten Gebieten, diese Klausel wird aber gelockert. dapd (Politik/Politik)
Bundesrat beschließt Gesetz zur unterirdischen Speicherung von CO2
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Peer-Michael Preß
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