Karlsruhe (dapd). Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag eine Verhandlung über Klagen von Lehman-Anlegern begonnen. Dabei gehen die Richter der Frage nach, ob die Commerzbank beim Handel mit Zertifikaten der insolvent gegangenen Investment-Bank Lehman Brothers gegen ihre Beratungspflichten verstoßen hat. Der Vorsitzende Richter Hans-Ulrich Joerges sagte, Voraussetzung einer Pflicht wäre, dass die Bank eine Kommissionsgebühr erhielt. Denn dann dürfe der Kunde davon ausgehen, dass die Vergütung der Bank erfüllt ist. Bei zwei Verfahren äußerte er bereits Zweifel an einer Pflichtverletzung der Bank. Das Gericht zog sich anschließend zu Beratungen zurück und ließ offen, ob es noch am Dienstag zu einer Entscheidung kommen werde. Die fraglichen Beratungsgespräche fanden im Februar 2007 statt, also etwa anderthalb Jahr vor der Pleite der Bank, die zum Auslöser der Finanzkrise wurde. Mit der Insolvenz der Bank wurden die Zertifikate weitgehend wertlos, weswegen vier Geschädigte Schadensersatz von der Commerzbank fordern. Sie argumentieren, der Bank seien Vergütungen in Höhe von 3,5 Prozent der investierten Gelder zugeflossen. Dies habe sie kenntlich machen müssen. In den vorhergehenden Instanzen erhielten sie Recht. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Bundesgerichtshof berät Klagen von Lehman-Anlegern gegen Commerzbank
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Peer-Michael Preß
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