BGH stärkt Mieterrechte bei Modernisierungen

BGH stärkt Mieterrechte bei Modernisierungen Karlsruhe (dapd). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Mietern mehr Einspruchsrechte bei der Modernisierung ihrer Wohnung zuerkannt. Nach einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Urteil müssen sie Modernisierungen nur hinnehmen und über eine Mieterhöhung bezahlen, wenn der Vermieter den Wohnwert wirklich verbessern will. Der BGH gab einem Mieter im Grundsatz Recht, der Abstand für eine Gasetagenheizung gezahlt hatte und den Anschluss der Wohnung an eine Zentralheizung und eine Mieterhöhung ablehnte. Der Mieterbund begrüßte das Urteil. Der Vermieter hatte dem Mieter den Anschluss der Wohnung an die Gaszentralheizung des Hauses in Berlin vor vier Jahren als Modernisierungsmaßnahme zur Wohnwerterhöhung und Energieeinsparung angekündigt. Die Kosten wollte er über eine Erhöhung der Monatsmiete um 19,66 Euro umlegen. Die Wohnung wurde ursprünglich mit Kohleöfen beheizt. Ein Vormieter hatte aber mit Zustimmung des Vermieters eine Gasetagenheizung eingebaut, die der aktuelle Mieter über eine Abstandszahlung übernahm. Der Bundesgerichtshof gab der Revision des Mieters gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin statt, das ihn noch zur Duldung des Anschlusses der Wohnung an die Zentralheizung verpflichtet hatte. Dabei stellte der BGH klar, dass bei Verbesserungen des Wohnwertes „grundsätzlich auf den gegenwärtigen Zustand der Wohnung abzustellen ist“. Ein Vermieter verhalte sich widersprüchlich, wenn er erst dem Mieter die Modernisierung der Wohnung auf eigene Kosten erlaube und dann bei späterer eigener Modernisierung den so geschaffenen Zustand unberücksichtigt lasse. Der BGH hob das Urteil des Berliner Landgerichts auf und verwies den Rechtsstreit an das gleiche Gericht zurück. Das Landgericht muss nun prüfen, ob der Vermieter den Ersatz der älteren Gasetagenheizung durch die neue Zentralheizung doch noch als Maßnahme zur Energieeinsparung durchsetzen kann. Der Deutsche Mieterbund begrüßte die Klarstellung, dass eine Modernisierung zur Verbesserung des gegenwärtigen Zustandes der gemieteten Wohnung führen müsse. „Das Urteil ist richtig und wird helfen, Streitigkeiten rund um das Thema Modernisierung zu verhindern“, erklärte er. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 110/11) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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