Straßburg (dapd). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet am (heutigen) Donnerstag erneut darüber, ob Deutschland mit der nachträglich angeordneten Sicherungsverwahrung gegen die europäischen Menschenrechte verstoßen hat. Straßburg (dapd). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet am (heutigen) Donnerstag erneut darüber, ob Deutschland mit der nachträglich angeordneten Sicherungsverwahrung gegen die europäischen Menschenrechte verstoßen hat. Diesmal müssen sich die Straßburger Richter mit zwei Straftätern befassen, die vom Gericht zunächst in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wurden. Dann wurde jedoch ihre verminderte Schuldfähigkeit im Nachhinein verneint und sie saßen ihre Strafe im Gefängnis ab. Erst danach wurde die Sicherungsverwahrung angeordnet. dapd (Politik/Politik)
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