Keine Erziehungsrente für Unverheiratete

Keine Erziehungsrente für Unverheiratete Karlsruhe (dapd). Die Ungleichbehandlung von Unverheirateten und Geschiedenen bei der Erziehungsrente bleibt bestehen. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Vorlage des bayerischen Landessozialgerichts für unzulässig erklärt. In dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss heißt es, das Landessozialgericht habe sich in seiner Vorlage nicht ausr Keine Erziehungsrente für Unverheiratete Karlsruhe (dapd). Die Ungleichbehandlung von Unverheirateten und Geschiedenen bei der Erziehungsrente bleibt bestehen. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Vorlage des bayerischen Landessozialgerichts für unzulässig erklärt. In dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss heißt es, das Landessozialgericht habe sich in seiner Vorlage nicht ausreichend mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinandergesetzt. Stirbt ein Ehepartner, hat der andere Anspruch auf Witwenrente, wenn er ein minderjähriges Kind erzieht. Waren die Ehepartner geschieden, hat der Überlebende im Fall der Kindererziehung Anspruch auf eine Erziehungsrente. Unverheirateten Eltern wird beim Tod des Partners aber weder eine Witwenrente noch eine Erziehungsrente bezahlt. Hiergegen klagte eine Mutter, deren Lebenspartner 2008 gestorben war. Sie erzog das gemeinsame minderjährige Kind, erhielt aber keine Erziehungsrente. Sie hatte unverheiratet mit dem Kindesvater in getrennten Wohnungen im gleichen Mietshaus gelebt. Das Bayerische Landessozialgericht sah die Ungleichbehandlung als verfassungswidrig an und legte die Frage Karlsruhe vor. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied nicht über die Frage, weil eine Auseinandersetzung mit der Witwenrente und mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fehle. Die Vorlage wurde deshalb als unzulässig beurteilt. (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvL 20/09) dapd (Politik/Politik)

FG_AUTHORS: dapd News

Veröffentlicht von

Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.