Berlin (dapd). Die von Union und FDP im Alleingang durchgesetzte Wahlrechtsreform ist nach Ansicht des Grünen-Fraktionsgeschäftsführers Volker Beck verfassungswidrig. „Das schwarz-gelbe Wahlrecht ist ein unverschämter Anschlag auf die repräsentative Demokratie“, sagte Beck der Nachrichtenagentur dapd. Am Dienstag ab 10.00 will das Bund Berlin (dapd). Die von Union und FDP im Alleingang durchgesetzte Wahlrechtsreform ist nach Ansicht des Grünen-Fraktionsgeschäftsführers Volker Beck verfassungswidrig. „Das schwarz-gelbe Wahlrecht ist ein unverschämter Anschlag auf die repräsentative Demokratie“, sagte Beck der Nachrichtenagentur dapd. Am Dienstag ab 10.00 will das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mündlich über das neue Wahlrecht für die Bundestagswahlen verhandeln. „Es ist ein plattes Überhangmandatssicherungsgesetz, verkompliziert das Wahlrecht durch zusätzliche Überlaufmandate und eine unverschämte Selbstbedienung von Schwarz-Gelb“, kritisierte Beck. Das Wahlrecht habe die Aufgabe, im Parlament den Willen der Wähler abzubilden. Ein Wahlrecht, das die Mehrheitsverhältnisse im Volk im Parlament in sein Gegenteil verkehren könne, „erfüllt seine Funktion nicht und ist antidemokratisch“. Der Rechtsexperte kritisierte, die Reform beseitige „noch nicht einmal das Problem des negativen Stimmgewichts“. Es tritt im Zusammenhang mit Überhangmandaten auf, die Parteien erhalten, wenn sie in einem Land mehr Direktmandate erringen, als ihnen laut Zweitstimmenergebnis zustehen. Das Wahlrecht war Ende 2011 geändert worden, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2008 unter anderem das negative Stimmgewicht für verfassungswidrig erklärt hatte. Aus Sicht der Beschwerdeführer wurden die früheren Mängel aber nicht beseitigt. Neben den Grünen greifen auch die SPD und zahlreiche Bürger die Gesetzesreform an. dapd (Politik/Politik)
Authors: dapd News