Kreis Lippe. Ab sofort ist das Jobcenter Lippe eine „Anstalt des öffentlichen Rechts“ (AöR), nachdem die Gründungssatzung vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW genehmigt wurde. Die Festlegung einer neuen Rechtsform für das Jobcenter war nötig, da seit dem 1. Januar der Kreis Lippe die Betreuung und Vermittlung der Arbeitslosengeld-II-Empfänger in alleiniger Verantwortung übernimmt.
„Von Anfang an haben wir uns die Rechtsform als AöR gewünscht“, sagt Landrat Friedel Heuwinkel. Er sieht die entscheidenden Vorteile darin, dass das Jobcenter Lippe als AöR über eigene Personal- und Organisationshoheit verfügt – wobei die Anstalt sich verpflichtet hat, nach dem geltenden Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes zu entlohnen – und schneller auf Veränderungen auf den lippischen Arbeitsmarkt reagieren kann.
Die Gründungssatzung hatte der Kreistag im November 2011 beschlossen, bis zur Genehmigung wurde das Jobcenter als Fachbereich des Kreises Lippe geführt. Nun können auch die weiteren Organe der Anstalt ihre Arbeit aufnehmen: der Verwaltungsrat aus Mitgliedern aller im Kreistag vertretenen Fraktionen und der Gruppe sowie der Beirat, der das Jobcenter berät und in dem Vertreter der lippischen Arbeitsmarkt-Akteure sitzen.
„Die Umstellung auf ein Jobcenter unter kommunaler Trägerschaft hat in den vergangenen Monaten allen Beteiligten viel Arbeit und Engagement abgefordert“, so Heuwinkel. „Mit dem Start der AöR ist nun endgültig die Grundlage für eine erfolgreiche Betreuung der Langzeitarbeitslosen in Lippe geschaffen.“